Pflichtpraktika:
- Verpflichtende Praktika aufgrund einer (hoch-)schulrechtlichen Bestimmung (z.B. Schülerpraktika) oder einer Ausbildungsordnung
- Berufsausbildungsbegleitende Praktika
- Praktika während einer Umschulung oder Weiterbildung
Praktika im Fachbereich Recht sind ausschließlich im WS von Mitte Februar bis Ende März oder im SS von Mitte August bis Ende September möglich.
Außerfachliche Kompetenzen:
Vergütung:
Für vorgeschriebene Pflichtpraktika, im Rahmen eines Studiums an einer Fachhochschule oder Hochschule für angewandte Wissenschaft auf dem Fachhochschulniveau (Bachelor), wird eine montliche Aufwandsentschädigung i.H.v. 400,00 Euro gezahlt.
Bestandteil Ihrer Bewerbungakte:
Ihre Bewerbung sollte mindestens Folgendes beinhalten, um berücksichtigt zu werden:
- Anschreiben mit Angabe zum Zeitraum und der gewünschten Einsatzstelle (siehe Organigramm)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Angaben zu den formalen Voraussetzungen Ihrer Einrichtung, wie z.B. Praktikumsrichtlinien, Verträge