Das Referat 71 umfasst eine große Bandbreite verschiedener Aufgaben. Zum einen werden hier die meisten mit Naturschutz zusammenhängenden Rechtsthemen bearbeitet. Darüber hinaus ist Referat 71 für die Organisation einer Vielzahl von Veranstaltungen verantwortlich, z. B. Frühjahrs- und Herbsttagung der Naturschutzverwaltung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Wissensmanagement. Hierzu zählen die Organisation vieler Fortbildungen, die landesweite Betreuung der IKZ- und KNU-Stellen im Naturschutz und die fachliche Leitung der Wissensplattform Umweltverwaltung. Auch für IT-Aufgaben im Naturschutz zeichnet Referat 71 verantwortlich.
Das Referat setzt sich aus Personen mit juristischem und naturwissenschaftlichem Hintergrund und Verwaltungsfachangestellten zusammen.
- Koordinierung der Fortbildungen für den Verwaltungsvollzug, inkl. inhaltlicher Begleitung der fachlichen Einführungslehrgänge, Vertretung des Naturschutzes in fachübergreifenden Arbeitsgruppen und Gremien, Bedarfsermittlung für Fortbildungsthemen und Initiierung neuer Formate sowie fachliche Steuerung des Einarbeitungsjahres Naturschutz,
- Koordinierung des Kompetenznetzwerks Umweltverwaltung Fachbereich Naturschutz, inkl. Steuerung der Verknüpfung mit Fachfortbildungen Naturschutz, Inhalten der Wissensplattform, Projekten der Interkommunalen Zusammenarbeit,
- Landesweite Koordinierung der Erstellung von Textbausteinen für den Verwaltungsvollzug im Naturschutz (zur Verwendung im Textbausteinmodul der Wissensplattform),
- Mitarbeit bei der Personalgewinnung inkl. Abstimmungen mit den Personalreferaten,
- Konzeption, Koordinierung und fachliche Betreuung des IuK-Einsatzes der Naturschutzverwaltung einschließlich der Anwendungen der Nationalparkverwaltung
- Abgeschlossenes Universitätsstudium (Diplom oder Master) in Biologie, Natur- bzw. Umweltwissenschaften oder vergleichbar mit Schwerpunkt Naturschutz und/oder Landschaftspflege.
Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossenem Studium in einer der genannten Fachrichtungen ohne den Studienschwerpunkt Naturschutz und/oder Landschaftspflege kommen in Betracht, wenn sie nach Abschluss des Studiums fundierte berufliche Erfahrungen im Bereich Naturschutz und/oder Landschaftspflege erworben haben.
Entsprechende Masterabschlüsse, die nicht an einer Universität erworben wurden, müssen zum Zeitpunkt des Abschlusses für den Zugang zum höheren Dienst akkreditiert sein; der Nachweis hierfür ist von der Bewerberin oder vom Bewerber zu führen. Bei ausländischen Abschlüssen ist eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen von der Bewerberin oder dem Bewerber vorzulegen. Die Nachweise sind den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
- Mehrjährige Berufserfahrung im Vollzug in der Naturschutzverwaltung in Baden-Württemberg, nach Möglichkeit in mindestens zwei Verwendungen, z. B. zwei verschiedenen unteren Naturschutzbehörden
- Gute bis sehr gute IuK-Kenntnisse, insbesondere in der Anwendung geografischer Informationssysteme (GIS)
- Umfangreiche naturschutzfachliche Kenntnisse
- Deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Sprachniveau C1
- Bewerberinnen und Bewerber aus Drittstaaten müssen den Bewerbungsunterlagen ihren Aufenthaltstitel mit entsprechender Arbeitserlaubnis beifügen
Idealerweise bringen Sie darüber hinaus mit:
- Erfahrung in landesweiten Arbeitsgruppen oder regelmäßigen Austauschen innerhalb der Naturschutzverwaltung Baden-Württemberg
- Ein hohes Maß an sozialer Kompetenz mit ausgeprägter Kommunikations- und Teamfähigkeit, Verantwortungsbereitschaft, Zielorientiertheit, Einsatzbereitschaft, Kreativität, Belastbarkeit sowie die Fähigkeit zur selbständigen Arbeit
- Eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise