Die Aufgaben
- Sie führen Inspektionen, Instandsetzungsarbeiten und Wartungen an Wärmeerzeugungsanlagen, z.B. Wärmepumpen, Fernwärmestationen, Pellet und Gaskesseln, durch und dokumentieren diese.
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Sie montieren neue Anlagen und beurteilen den Zustand bestehender Anlagen.
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Sie überprüfen und parametrieren Regelungseinstellungen der Wärmeerzeugungsanlagen.
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Sie analysieren Störungen und führen bei Bedarf Sofortmaßnahmen im Störungsfall durch.
Das suchen wir
- Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung als Anlagenmechaniker SHK (m/w/d) oder Gas- und Wasserinstallateur (m/w/d) und haben mehrjährige einschlägige Berufserfahrung.
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Sie bringen sehr gute Kenntnisse über Wärmeerzeugungsanlagen und deren elektrische Anlagentechnik mit, z.B. von Wärmepumpen und Fernwärmestationen.
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Sie sind höhentauglich für die Arbeit an Solarthermieanlagen auf Dächern.
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Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B.
Das bieten wir
Die Stelle bietet eine Entwicklungsmöglichkeit bis Entgeltgruppe 6 des TV-V (Tarifvertrag Versorgungsbetriebe). Das Einstiegsgehalt ist abhängig von Ihrer einschlägigen Berufserfahrung und Qualifikation.
Darüber hinaus bieten wir:
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Vergütung gemäß Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) und 30 Tage Urlaub sowie zusätzliche freie Tage
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Home Office und flexible Arbeitszeitmodelle
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Betriebliche Altersvorsorge und weitere Modelle zur Zukunftsvorsorge
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Attraktive Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie (z.B. Notfallbetreuung, Eltern-Kind-Büro)
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Betriebsrestaurant mit gesunder und frischer Küche sowie Präventions- und Fitnessangebote
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Deutschland-Ticket, Bikeleasing, Stromladestellen für E-Bikes und Elektroautos
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Energiekostenzuschuss auf WSW-Tarife
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Die Besetzung dieser Vollzeitstelle ist auch mit Teilzeitkräften möglich, wenn durch Vereinbarung sichergestellt werden kann, dass betriebliche Abläufe berücksichtigt werden.
Die WSW-Unternehmensgruppe fördert die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter. Bewerbungen von Menschen mit Behinderung wird mit Interesse entgegengesehen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die WSW-Unternehmensgruppe unaufgefordert zugesandte Bewerbungsunterlagen von Personalvermittlungsagenturen nicht akzeptiert und diese umgehend vernichtet. Die WSW-Unternehmensgruppe wird ohne entsprechende Rahmenvereinbarung keine Provisionszahlungen an Personalvermittlungsagenturen leisten. Sollte die WSW Unternehmensgruppe Kandidatenprofile von Personalvermittlungsagenturen erhalten, mit denen keine Rahmenvereinbarung besteht, und sollten diese Kandidat*innen zu einem späteren Zeitpunkt im Rekrutierungsprozess berücksichtigt oder eingestellt werden, entstehen dadurch keine Ansprüche auf Seiten der Personalvermittlungsagentur.