Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
Zur Besetzung der Position werden wir mit Bewerbenden, die sich in der engeren Auswahl befinden, Gespräche führen.
Diese Stellenausschreibung bezieht sich auf einen Bereich, in dem Frauen im Sinne des Bundesgleichstellungsgesetzes unterrepräsentiert sind. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Wir sehen daher Bewerbungen von Frauen mit besonderem Interesse entgegen.
Für die Ausübung der Tätigkeiten werden verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift benötigt.
Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftige im Gesundheits- und Sozialwesen der Nachweis einer Masernschutzimpfung für nach 1970 Geborene verpflichtend vor einer Einstellung nachzuweisen sind.