Bitte beachten Sie, dass Ihr Profil bzw. die formalen Voraussetzungen zwingend erforderlich sind.
Für Tarifbeschäftigte:
abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung im Ausbildungsbereich des öffentlichen Dienstes (Verwaltungsfachangestellte/-r, Fachangestellte/-r für Arbeitsmarktdienstleistungen bzw. für Bürokommunikation, Kauffrau/-mann für Bürokommunikation bzw. für Büromanagement)
oder
erfolgreich abgeschlossener Verwaltungslehrgang I bzw. ein inhaltlich vergleichbarer Fortbildungslehrgang (z. B. Angestelltenlehrgang I oder Erste Angestelltenprüfung)
oder
abgeschlossene Berufsausbildung im bürowirtschaftlichen Bereich oder in den Bereichen Verwaltung, Sozialversicherung oder Recht, die aufgrund vorheriger Berufstätigkeiten über für das Aufgabengebiet entsprechende Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen verfügen.
Wünschenswert sind:
- mindestens sechsmonatige Berufs- oder Praktikumserfahrungen im jeweiligen Ausbildungsberuf
- Berufserfahrung in Tätigkeiten mit Publikumsverkehr
- Grundkenntnisse des Sozialrechts
Erforderlich sind verhandlungssichere Kenntnisse der deutschen Sprache entsprechend der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen.