Das Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz stellt für den richterlichen Dienst in der Thüringer Sozialgerichtsbarkeit Proberichter bzw. Richter kraft Auftrags (m/w/d) ein.
Richter auf Probe, die sich explizit für die Thüringer Sozialgerichtsbarkeit bewerben, beginnen ihren Dienst im Freistaat Thüringen am Sozialgericht Gotha . Ein fachlicher und/oder örtlicher Wechsel der Verwendung innerhalb der Probezeit kann dabei weiterhin grundsätzlich erfolgen.
Einstellungsvoraussetzungen
Wir suchen besonders befähigte und leistungsstarke Juristinnen und Juristen mit ausgeprägter sozialer Kompetenz für einen dauerhaften Einsatz in der Thüringer Justiz. Wir erwarten von den Bewerberinnen und Bewerbern ein hohes Maß an Engagement, Flexibilität, Entschlussfreude, Verhandlungsgeschick sowie Belastbarkeit.
Bewerberinnen und Bewerber sollen in der Summe beider Examen mindestens 14 Punkte erreicht und beide Examen jeweils mindestens mit der Note „befriedigend“ abgeschlossen haben.
Wurde eines der Examen nicht mit mindestens „befriedigend“ abgeschlossen, kann von dieser Einstellungsvoraussetzung bei Bewerbern abgewichen werden, die bereits
a) in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit im höheren Dienst stehen,
b) über eine abgeschlossene und dem Richter- oder Staatsanwaltsberuf förderliche Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium im Bereich der Verwaltung, der Finanzverwaltung oder des Polizeivollzugs verfügen oder
c) mindestens drei Jahre in einem volljuristischen Beruf tätig gewesen sind.
Darüber hinaus sind gute Fachkenntnisse des Sozialrechts beziehungsweise Berufserfahrung auf sozialrechtlichem Gebiet wünschenswert.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungsmodalitäten
Es gibt keine festen Einstellungstermine, Einstellungen werden fortlaufend vorgenommen. Eine gesonderte Ausschreibung von Stellen erfolgt nicht. Der konkrete Zeitpunkt der Einstellung wird durch den jeweiligen Personalbedarf bestimmt.
Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an das
Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz, - Personalreferat 11 -
Werner-Seelenbinder-Straße 5
99096 Erfurt
Elektronische Bewerbungen senden Sie bitte an die E-Mail-Adresse
[email protected]
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:
- formloses Anschreiben, das Ihr vorrangiges Interesse (ordentliche Gerichtsbarkeit, Fachgerichtsbarkeit oder Staatsanwaltschaft) benennt und begründet
- tabellarischer Lebenslauf - nicht handschriftlich
- Kopien Ihrer Zeugnisse vom Abitur bis zum 2. Juristischen Staatsexamen mit allen Stationszeugnissen und - sofern erteilt - Arbeitsgemeinschaftszeugnissen
- ggf. Belege über zusätzliche Ausbildungen und/oder bereits erworbene Berufserfahrungen (z.B. Arbeitszeugnisse)
- ggf. Kopien von dienstlichen Beurteilungen
- ggf. eine Kopie der Promotionsurkunde
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Referendarpersonalakte unter Angabe der aktenführenden Stelle
Sollten Sie bereits nach dem schriftlichen Prüfungsergebnis des 2. Juristischen Staatsexamens die Bewerbungsgrenznote erreichen oder überschreiten, können Sie sich bereits vor Ablegung der mündlichen Prüfung bewerben. In diesem Fall ist das endgültige Prüfungsergebnis nachzureichen.
Sie werden zu einem strukturierten Einstellungsinterview eingeladen, wenn Sie die Einstellungs-voraussetzungen erfüllen, Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen unter Berücksichtigung des übrigen Bewerberfeldes die Einstellung als möglich erscheinen lassen und ein konkreter Einstellungsbedarf besteht.
Weitergehende Fragen beantworten wir gern.