Das Land Hessen ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen. Wir sind eine moderne, bürgernahe und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung.
Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehreraus- und -fortbildung. Ziel der Arbeit im Ministerium sowie der nachgeordneten Dienststellen ist es, die Schul- und Unterrichtsqualität an allen Schulen in Hessen zu fördern. Informationen über das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen finden Sie auf unserer Homepage: https://kultus.hessen.de
Die allgemeinen Anforderungen der zu besetzenden Stelle einer Studiendirektorin / eines Studiendirektors sind in den entsprechenden rechtlichen Vorgaben niedergelegt und bilden den Rahmen für Beurteilungen und Auswahl. Diese sind:
- das Hessische Schulgesetz
- die Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter
- die Hinweise zu den Funktionsstellenbesetzungsverfahren auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums
- der Geschäftsverteilungsplan der Schulleitung
Aufgaben und Tätigkeitsprofil
Organisatorische, pädagogische und fachliche Leitung des Aufgabenfeldes III:
- Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen des Aufgabenfeldes III in fachlichen und organisatorischen Fragen
- Wahrnehmung der Aufgaben als Vorgesetze/r gegenüber den Kolleginnen und Kolle-gen des Aufgabenfeldes III (nach §14 Dienstordnung und laut Geschäftsverteilungsplan der Schule)
- Mitwirkung bei der Organisation und Durchführung der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen, Prüfung von Aufgabenvorschlägen für das Landesabitur im Aufgabenfeld III, Übernahme von Fachausschussvorsitzen in den Abiturprüfungen
- Gesamtverantwortung für die Durchführung der Projekte und Maßnahmen im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld: Mathematikwettbewerb, naturwissenschaftliche Wettbewerbe wie z. B. "Jugend forscht", Arbeitsgemeinschaften wie z. B. "Robotik" oder "Experimentieren", Exkursionen zu außerschulischen Lernorten, Fortbildungen
- Intensive Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen für die Umsetzung des schulischen IT- und Medienbildungskonzeptes und den zuständigen Stellen des Schulträgers
Darüber hinaus unterstützen und vertreten sich die Mitglieder des Schulleitungsteams gegenseitig und kooperieren eng miteinander.
Obligatorische, stellenbezogene Voraussetzungen für Bewerberinnen und Bewerber
- Lehramt an Gymnasien
- Erfahrung im Unterricht der Sekundarstufen I und II und bei der Durchführung von Abiturprüfungen
- Bewährung im Statusamt
Erwünschte, stellenbezogene Anforderungen und Kompetenzen für Bewerberinnen und Bewerber
- Erfahrung in den Bereichen Schulleitung / Bildungsverwaltung , Teilnahme an der QSH-Fortbildung der Hessischen Lehrkräfteakademie oder vergleichbare Qualifikationen
- Teamfähigkeit, Bereitschaft zur Kooperation und zum Delegieren von Aufgaben
- Kommunikations- und Beratungskompetenz, Konfliktfähigkeit
- gutes Zeitmanagement und hohes Maß an Selbstorganisation
- Bereitschaft zur kontinuierlichen Fortbildung zur Weiterentwicklung der professionellen Führungsrolle
Das beifügen Ihrer Bewerbungsunterlagen ist zwingend erforderlich. Hierzu zählen Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden) Bewerbungsunterlagen sind nur als PDF-Datei hochzuladen
Teilzeitbeschäftigung ist unter Berücksichtigung dienstlicher Belange grundsätzlich möglich.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund wird ausdrücklich begrüßt.
Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).