Informationen über das Kultusministerium Hessen, das Staatliche Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis sowie über die Schule, an der die Stelle ausgeschrieben ist, entnehmen Sie bitte den jeweiligen Internetauftritten.
- Kuratierung des analogen und digitalen Posteingangs, d. h. relevante regionale und in Teilen überregionale Informationen zu Themen beruflicher und Studienorientierung sowie Fortbildungsangebote an der Schule bekannt machen, weiterleiten, auslegen und ggf. plakatieren
- Koordinierung der Betriebspraktika als Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für das Praktikum betreuende Kolleginnen und Kollegen im Fach Politik & Wirtschaft und die Schulleitung. Erstellung der Anschreiben für Eltern- und Schülerschaft sowie Betriebe und Behörden, die Praktikantinnen und Praktikanten aufnehmen
- Besuch der regelmäßigen Dienstversammlungen der Schulkoordinatorinnen und Schulkoordinatoren sowie von Treffen zwischen allgemeinbildenden Schulen (u. a. der benachbarten Eugen-Bachmann-Schule), beruflichen Schulen und außerschulischen Partnern in der Region
- Durchführung von Veranstaltungen zur Berufs- und Studienorientierung, aktuell mit der Arbeitsagentur, der Industrie- und Handelskammer, der Wirtschaftsförderung und ehemaligen Schülerinnen und Schülern (Informationstage und Workshops sowie regelmäßige Berufsberatungstage, die koordiniert werden mit der Schulgemeinde und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Partner) und regionalen Partnern aus der Wirtschaft (zuletzt Workshops zum Thema Digitalisierung bei Freudenberg u. a.)
- Koordination von Tagen zur Berufs- und Studienorientierung wie dem Girls-and-Boys-Day, dem Besuch der hobit (talks & contact) und Ausbildungsmessen in der Region
- Reflexion und Weiterentwicklung von Veranstaltungsarten, Wahl der Partner für die Berufs- und Studienorientierung, des Curriculums für die Berufs- und Studienorientierung sowie Austausch hierzu mit der Schulgemeinde und vielfältigen externen Partnern
Die grundsätzlichen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal sowie dem Erlass "Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen" in der jeweils geltenden Fassung.
Für die Besetzung der o. g. Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an Gymnasien für Politik und Wirtschaft sowie mindestens ein weiteres am Überwald-Gymnasium angebotenes Fach
- Beförderungsreife zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung
Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
- Ausgeprägte Dialog- und Kommunikationsfähigkeit
- Hohe Teamfähigkeit
- Hohe Planungs- und Organisationsfähigkeit
- Schulrechtliche Kenntnisse, insbesondere im Hinblick auf die Berufs- und Studienorientierung
- Mitarbeit bei der Weiterentwicklung von Schule, z.B. in den schulischen Gremien, durch Wahrnehmung schulleitungsunterstützender Aufgaben
- Hohe Belastbarkeit
- Genderkompetenz, die sich u.a. in gendersensiblem Unterricht auswirkt
Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht, da in diesem Bereich Frauen noch unterrepräsentiert sind.
Das Vorliegen der vorgenannten Anforderungen ist nachzuweisen z.B. durch entsprechende Tätigkeitsfelder, Mitarbeit in Arbeits- bzw. Steuergruppen, Fortbildungen oder die dienstliche Beurteilung. Der Besuch einschlägiger Fortbildungen ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Hier können sich darüber informieren, welche Vorteile Ihnen das Land Hessen als Arbeitgeber bietet: https://karriere.hessen.de/ihre-vorteile
Landesticket
Wichtige Anmerkungen:
➢ Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
➢ Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
➢ Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
o Ihre derzeit zuständige Schulleiterin / Ihr derzeit zuständiger Schulleiter
o Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
o Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereichs für die zu besetzende Stelle
o Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle
Allgemeine Anmerkungen:
Bewerbungen auf die ausgeschriebene Stelle müssen neben einem Anschreiben die üblichen Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen sowie detaillierte Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen und Voraussetzungen umfassen und sind möglichst über das Online-Bewerbungsverfahren einzureichen. Bitte laden Sie alle relevanten Qualifikationsnachweise, jedoch mindestens die Zeugnisse der 1. und 2. Staatsprüfung, die letzte Ernennungsurkunde sowie Ihr Fortbildungsportfolio ohne Einzelnachweise, als eingescannte Dokumente möglichst im PDF-Format hoch.
Bei einer elektronischen Bewerbung entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer). Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der
Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (ABl. 2022, S. 2) entsprechend.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).
Eine Kostenerstattung für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens
entstehen, kann nicht erfolgen.