Unterstützung der Schulleitung bei der Organisation und Koordination der Fachoberschulen
Vorbereitung, Organisation und Durchführung der Praktikumsbetreuung für die Schulform Fachoberschule
Unterstützung der Berufsorientierungsmaßnahmen an der Carl-Strehl-Schule
Begleitung des Übergangs der Schülerinnen und Schüler von Schule in Praktikum und Beruf
Organisation und Durchführung der Seminartage "Soziale Kompetenzen" und "Einstieg ins Berufsleben" für alle Schulformen der Blista
Organisation, Planung, Durchführung und Evaluation der Seminartage zur Vorbereitung der Praktika sowie der Laufbahnberatung in der Jahrgangsstufe 10
Laufbahnberatung aller Schülerinnen und Schüler in Kooperation mit Eltern, Internat und Arbeitsagentur
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABl. 1/18, S. 35 ff.) in der jeweilig geltenden Fassung.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem unbefristeten öffentlichen Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zum Land Hessen stehen.
Die ausgewählte Bewerberin / der ausgewählte Bewerber wird zur Dienstleistung in den Privatschuldienst beurlaubt.
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an Gymnasien oder an beruflichen Schulen mit dem Fach Politik und Wirtschaft und einem weiteren Fach
- eine spezifische Qualifikation im Förderschwerpunkt Sehen – wie z.B. den Weiterbildungsmaster Blinden- und Sehbehindertenpädagogik der Philipps-Universität Marburg oder ähnliche Qualifikation – abgeschlossen oder in der Durchführung oder Studium der Blinden- und Sehbehindertenpädagogik
Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
- Unterrichtliche Kompetenz, insbesondere mehrjährige Unterrichtserfahrung mit Schülerinnen und Schüler mit und ohne Seheinschränkung, insbesondere in der Fachoberschule und im Bereich der Berufsorientierung
- Planungs- und Organisationsfähigkeit, nachgewiesen durch eine Projektskizze, in der fundierte Kenntnisse über die strukturellen und pädagogischen Besonderheiten der Blista mit Schwerpunkt "Berufsorientierung" vorgelegt werden
- Beratungskompetenz, insbesondere in Bezug auf die Belange der Schülerinnen und Schüler mit und ohne Seheinschränkung
- Hohe Dialog- und Kommunikationsfähigkeit
- Soziale Kompetenz, insbesondere Genderkompetenz
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Bewerbungen können elektronisch oder in Papierform eingereicht werden. Elektronische Bewerbungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie über das Bewerberportal unter https://stellensuche.hessen.de erfolgen.
Die Verarbeitung der Bewerbungsdaten erfolgt stets im elektronischen Verfahren, daher erstellen Sie Ihre Bewerbung bitte vorrangig direkt über das Bewerberportal.
Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, im Staatlichen Schulamt für den Landkreis Marburg-Biedenkopf eingehen.
Bei einer elektronischen Bewerbung um eine Beförderungsstelle sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. In diesem Fall entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Er-füllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst entsprechend.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der jeweils geltenden Fassung werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner zur Verfügung:
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Weitere Hinweise zu Ausschreibungen von Beförderungsstellen (Oberstudienrats- und Funktionsstellenbesetzungsverfahren) entnehmen Sie bitte der Seite des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen im Internet:
https://kultus.hessen.de/Ueber-uns/Stellenangebote/Befoerderungsstellen