Voraussetzung für die Tätigkeit als Wohnbereichsleitung ist ein staatlich anerkannter Abschluss als Altenpfleger (m/w/d) oder Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d). Eine entsprechende Fortbildung ist von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich.
Wichtig ist die Fähigkeit, ein Team führen und motivieren zu können. Wir unterstützen Sie dabei mit unserem zentralen Qualitätsmanagement, regelmäßigen Fortbildungen und einrichtungsübergreifenden Wohnbereichsleiter-Tagungen.