Abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannter Erzieherin, Heilpädagogin, Heilerziehungspflegerin oder ein entsprechendes Studium (z. B. Soziale Arbeit, Kindheitspädagogik, Heilpädagogik, Sonderpädagogik).
Alternativ eine Qualifikation nach geltender Personalverordnung (z. B. Logopädie, Motopädie, Ergotherapie) mit einer 160-Stunden-Qualifizierung gemäß § 3 Abs. 2.
Erfahrungen in der Arbeit in einer inklusiven Kindertagesstätte.
✔️Wissen über gesetzliche Vorgaben und deren Umsetzung in der pädagogischen Arbeit.
Zusammenarbeit mit dem Fallmanagement vom LVR.
Begeisterung für die Arbeit mit Kindern.
Einfühlungsvermögen, Kommunikationsstärke und Teamgeist.
Kreativität, Flexibilität und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein.
Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung.
Kinderschutz ist für uns nicht verhandelbar!
Wir legen großen Wert auf den Schutz der uns anvertrauten Kinder. Deshalb erwarten wir von allen Mitarbeitenden eine klare Haltung zum Kinderschutz sowie eine aktive Umsetzung entsprechender Maßnahmen im pädagogischen Alltag.