Sie üben physiotherapeutische Tätigkeiten aus.
Sie üben im Umfang von mindestens einem Viertel schwierige physiotherapeutische Tätigkeiten aus (zum Beispiel nach Lungen- oder Herzoperationen, nach Herzinfarkten, bei Querschnittslähmungen, in Kinderlähmungsfällen, mit spastisch Gelähmten, in Fällen von Dysmelien, nach Verbrennungen, nach Einsatz von Endoprothesen).
Die Tätigkeit ist verbunden mit wechselnden Arbeitszeiten nach Dienstplan, auch am Wochenende und an Feiertagen.