Infos zum Bewerbungsprozess
Chancengleichheit:
Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist seit 2010 als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ebenfalls bevorzugt.
Weitere Hinweise:
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Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Masernschutzgesetzes ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.
- Wir behalten uns vor, das Auswahlverfahren zu beenden, sobald eine geeignete Person gefunden wurde.
- Bewerbungen per E-Mail oder Post können nicht berücksichtigt werden.
- Die Vergütung erfolgt unter Berücksichtigung der Aufgabenübertragung, Qualifikation und Berufserfahrung.
Unser Hinweis an Personaldienstleister:
Das Universitätsklinikum Münster arbeitet bereits mit ausgewählten Personaldienstleistern auf Basis von Rahmenverträgen zusammen. Wir bitten daher, von Initiativangeboten abzusehen. Informationen zu Ausschreibungsverfahren sind generell auf der Vergabeplattform NRW zu finden.