- Servicestelle zur besseren Vereinbarkeit von Familie & Beruf
- Alle zusätzlichen Mitarbeiter Benefits finden Sie hier
- Organisation und Sicherstellung der speziellen Leistungen und Serviceangebote für Wahlleistungspatient/Wahlleistungspatientinnen
- Arbeitszeit: werktags, sowie am Wochenende und an Feiertagen jeweils nachmittags
- Kommunikations- und Organisationsfähigkeit
- Gute Umgangsformen
- Höflicher, hilfsbereiter und sachgerechter Umgang mit den Patienten/Patientinnen und deren Angehörige unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse
- Kenntnisse im Servicebereich, z. B. Hotel, Gastronomie sind wünschenswert
- Einstellung zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teilzeit im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob)
- Für weitere Auskünfte: Sandrine Jaumotte, Telefon +49 681/889-1467
Bitte beachten Sie, dass für eine Tätigkeit in unseren Einrichtungen/ Kliniken folgende Nachweise erforderlich sind:
Masernschutz: Nach den Vorgaben des Masernschutzgesetzes (§ 20 IfSG) ist ein Nachweis über einen bestehenden Masernimpfschutz (Impfung oder Immunität) vorzulegen (betrifft Personen, die nach 1970 geboren sind).
Polizeiliches Führungszeugnis: Für die Einstellung ist ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG erforderlich.
Die Saarland-Heilstätten GmbH stellt als Gesundheitsdienstleister die spezialisierte Überregionale Zentrumsversorgung für das Saarland und Teile der Rheinland-Pfalz sicher und bietet vielen Fachkräften attraktive Arbeitsbedingungen. Bei der SHG-Gruppe, als medizinischer Leistungserbringer auf höchstem Niveau, nehmen Fortschritt und Innovation eine zentrale Rolle ein. Weitergehende Informationen bezüglich der Saarland-Heilstätten GmbH und den dazugehörigen Organisationen finden Sie auf unserer Webseite.