Für Fragen können Sie sich gerne an Frau Michaelis (Tel.: 06761855 32050) beim Finanzamt
Simmern-Zell wenden.
Bitte fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen insbesondere folgende Unterlagen bei: Anschreiben,
Lebenslauf, Schulabschlusszeugnisse, Ausbildungsnachweise, Zeugnisse früherer Arbeitsgeber und ggfs.
einen Nachweis über die Schwerbehinderung.
Die Einstellungsgespräche sind für den 26.10. bis 28.10.2026 geplant.
Sofern Sie in die engere Auswahl kommen, erhalten Sie die Einladung zum Einstellungsgespräch
spätestens in der Kalenderwoche 39.
Im Anschluss an die Einstellungsgespräche ist für die Bewerberinnen und Bewerber, die nach dem
bisherigen Auswahlverfahren für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle vorgesehen sind, ein
verbindlicher Kennenlerntag im Finanzamt vorgesehen.
Der Kennenlerntag dient dazu, Ihnen einen unmittelbaren Einblick in das zukünftige Arbeitsumfeld, die
Aufgaben und die Arbeitsabläufe des Finanzamts zu ermöglichen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit,
die zukünftigen Kolleginnen und Kollegen kennenzulernen und offene Fragen zur Tätigkeit zu klären.
Der Kennenlerntag soll im Laufe der 46. KW (09.11. bis 13.11.2026) stattfinden. Der konkrete Termin
wird den hierfür vorgesehenen Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt. Sollte eine
Teilnahme im vorgesehenen Zeitraum aus einem wichtigen Grund nicht möglich sein, bitten wir bereits
in Ihren Bewerbungsunterlagen um Mitteilung, damit geprüft werden kann, ob ein Ersatztermin
ermöglicht werden kann.
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit
ganz verschiedenen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und
wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen - insbesondere der Altersgruppe
50+ -, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer
Behinderung oder der sexuellen Identität. Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch
Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der
Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt. Bei
entsprechender Eignung werden Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen bevorzugt
berücksichtigt.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet. Gehen entsprechende
Bewerbungen ein, wird geprüft werden, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten
(insbesondere Anforderung der Stelle, gewünschte Gestaltung der Arbeitszeit) entsprochen werden kann.
Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Unterlagen nach den Bestimmungen des
Datenschutzes vernichtet. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der
Personalgruppe des Landesamtes für Steuern und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-
Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen finden Sie unter
https://lfst.rlp.de/lfst/datenschutz.