Um die beabsichtigte spätere Übernahme in ein Beamtenverhältnis (allgemeiner Dienst - Wachtmeisterdienst) vornehmen zu können, werden grundsätzlich die Einstellungsvoraussetzungen für den Justizwachtmeisterdienst zugrunde gelegt:
-
Bewerberinnen und Bewerber werden zugelassen, die die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder der Länder Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz besitzen. Für die mögliche spätere Übernahme ins Beamtenverhältnis ist jedoch der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit erforderlich.
-
Bewerber und Bewerberinnen müssen die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Hessischen Landesverfassung einzutreten.
-
Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig angerkannten Bildungsabschluss
-
Alter: mindestens 18 Jahre und höchstens 50 Jahre (Ausnahmen regelt die Hessische Laufbahnverordnung und das Sodatenversorgungsgesetz)
-
erforderliche körperliche Eignung
-
geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
Begrüßt wird eine abgeschlossene Berufsausbildung. Zudem erwarten wir Zuverlässigkeit, Arbeitssorgfalt und Belastbarkeit, Organisationsgeschick, Flexibilität, Kommunikationsfähigkeit, selbständiges Arbeiten und Teamfähigkeit
Bitte bewerben Sie sich direkt per Mail beim Amtsgericht Dieburg (
[email protected]) oder über das Bewerberportal des Landes Hessen.
Folgende Unterlagen bitte ich innerhalb des Bewerbungsvorganges als PDF-Dokument dort hochzuladen bzw. per Mail zu übersenden:
- Bewerbungsanschreiben
-
Lebenslauf
- Kopie des Prüfungszeugnisses oder der Ausbildungsnachweise
- Zeugnisse über Beschäftigungen seit der Schulentlassung (auch Ausbildung und/oder Studium) ggfs. auch sämtliche vorhandene Arbeitszeugnisse.
-
Erklärung zu eventuellen Schulden und Vorstrafen
-
ggfls. Nachweise zum Grad der Behinderung/Gleichstellung