Unseren Auszubildenden wird für ihren Weg zur Arbeit und der Berufsschule ein kostenloses Auto zur Verfügung gestellt.
Das Fahrzeug wird während des Ausbildungszeitraums, unter Berücksichtigung aktueller geltender steuerrechtlicher Bedingungen (1% Regelung), kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Kosten zur Erlangung der Fahrerlaubnis, können nach erfolgreicher abgeschlossener Ausbildung & Übernahme in ein anschließendes Beschäftigungsverhältnis, erstattet werden.