Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
Für die Ausübung der Tätigkeiten werden verhandlungssichere Deutschkenntnisse und sichere Englischkenntnisse benötigt.
Im Rahmen der Tätigkeit kann die Teilnahme an einer Sicherheitsüberprüfung (SÜ) gemäß § 9 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) erforderlich sein; hierfür wird die entsprechende Bereitschaft sowie ein erfolgreicher Abschluss vorausgesetzt.
In dem ausgeschriebenen Bereich sind Frauen im Sinne des Bundesgleichstellungsgesetzes unterrepräsentiert. Als Arbeitgeberin, die die berufliche Förderung von Frauen aktiv unterstützt, ermutigen wir qualifizierte Frauen ausdrücklich, sich zu bewerben.