Die Vergütung richtet sich nach den Vergütungssätzen des Landes Baden-Württemberg bzw. der Richtlinie über die Vergütung der RWU.
- selbstständige Lehre
- Prüfungen
Bei einem Lehrauftrag handelt es sich um ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis nach § 56 Landeshochschulgesetz. Vorbildung, Fähigkeit und fachliche Leistung müssen dem vorgesehenen Aufgabengebiet entsprechen. Als Lehrbeauftragte*r nehmen Sie Ihre Aufgaben selbstständig wahr. Insgesamt dürfen Sie nicht mehr als 240 Lehrveranstaltungsstunden pro Jahr (entspricht 8 Semesterwochenstunden) an Einrichtungen des Landes Baden-Württember wahrnehmen.
Fakultät Maschinenbau ([email protected])
Fakultät Soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege ([email protected])
Fakultät Technologie und Management ([email protected])
Bei Interesse an einem Lehrauftrag in der Fakultät Elektrotechnik und Informatik übersenden Sie uns Ihre Unterlagen bitte über diesen Link:https://stellen.rwu.de/vd935