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Die allgemeinen Erwartungen an Bewerberinnen und Bewerber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal.
Ihre Aufgaben
Die zukünftige Stelleninhaberin / der zukünftige Stelleninhaber wird auf einer Lehrposition als Fachlehrkraft in der beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik eingesetzt.
Der Schwerpunkt der Lehrtätigkeit liegt im Bereich der Elektronikerinnen und Elektroniker für Betriebstechnik und der Industrieelektrikerinnen und Industrieelektriker, wobei besonderes Augenmerk auf einen handlungsorientierten Lernfeldunterricht in multidisziplinären Lehrkräfteteams gelegt wird.
Hinweis:
Inhalt und Schwerpunkt der o.g. Aufgaben- und Tätigkeiten können sich in Abhängigkeit von Schulsituation und Schulentwicklung verändern oder verlagern.
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
- Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern in der beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik.
Die nachstehenden Anforderungen sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
- Unterrichtserfahrung in der Teilzeitberufsschule und in der Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung (BÜA)
- Kenntnisse in der Implementierung, Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung von Qualitätsmanagementsystemen, auch im schulischen Kontext, vorzugsweise nachgewiesen durch die Mitarbeit im schulischen Qualitätsteam
- hohe Planungs- und Organisationskompetenz, vorzugsweise nachgewiesen durch Mitarbeit in der Erarbeitung und Weiterentwicklung interner und zukunftsorientierter Curricula für die Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung (BÜA) sowie in der Entwicklung praxisnaher und sprachsensibler Lernsituationen und Aufgabenstellungen
- hohe Team- und Kommunikationskompetenz, vorzugsweise nachgewiesen in der Kooperation sowie dem vertrauenswürdigen Austausch mit Kollegium, der Schulleitung und außerschulischen Partnerinnen und Partnern im schulischen Alltag
- die Fähigkeit zur Mitarbeit bei der Umsetzung schulischer Entwicklungsvorhaben und Projekte, vorzugsweise nachgewiesen z.B. durch die Organisation und Nutzung einer Classroom-Management-Software, bspw. EduPage und Edumaps
- hohe Fachkompetenz, vorzugsweise nachgewiesen durch umfangreiche Erfahrungen hinsichtlich strukturierten, anschaulichen und adressatengerechten Unterrichtens, auch in heterogenen Lerngruppen
- Genderkompetenz
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Bewerbungen auf die ausgeschriebene Stelle müssen neben einem Anschreiben die üblichen Unterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen sowie detaillierte Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen und Voraussetzungen umfassen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (ABl. 01/22, S. 3) entsprechend.
Bei einer elektronischen Bewerbung sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. In diesem Fall entfällt die schriftliche Einreichung einer Bewerbung.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer). Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Sofern Sie Ihre Bewerbung auf dem Postweg einreichen möchten, ist diese in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Bei Nichtberücksichtigung werden die eingereichten Unterlagen unter Wahrung des Datenschutzes vernichtet.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).
Eine Kostenerstattung für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, kann nicht erfolgen.