Ansprechpartner:
Bei Fachfragen steht Ihnen der Musikalische Leiter des Landespolizeiorchesters
Herr Julian Metzger (Tel.: 06134/602-6550) sowie sein Stellvertreter Herr Edgar Sterkel (Tel.: 06134/602-6550) zur Verfügung. Bei Fragen zum Auswahlverfahren können Sie sich an Herrn Brox (Tel.: 06134/602-4331) wenden.
Was noch wichtig ist:
Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Hessischen Polizeipräsidium Einsatz ist die
Bereitschaft zur Mitwirkung an einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zum Schutz
staatlicher Einrichtungen und Veranstaltungen gemäß § 13 a Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG).
Hierzu ist die in der Ausschreibung gespeicherte Anlage „Erklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung“ (im Bewerbungsportal unterhalb des Ausschreibungstextes bzw. unter dem Reiter „Anlagen“) auszufüllen und umgehend zusammen mit einem aktuellen Ausweisdokument (beidseitige Kopie Personalausweis bzw. Reisepass) in Ihrem Bewerberprofil hochzuladen bzw. Ihrer Bewerbung beizulegen.
Allgemeine Hinweise:
Für das Auswahlverfahren werden folgende Dokumente benötigt:
- Anschreiben ggf. mit Angaben zum Nebeninstrumenten
- tabellarischer Lebenslauf
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung von der Hochschule
- Arbeitszeugnisse
- ggfs. Nachweis über geforderte Deutschkenntnisse
- ggfs. Nachweis über aktuell bestehenden Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
- ggfs. Nachweis über eine vorliegende Behinderung/Schwerbehinderung
- Zuverlässigkeitsüberprüfung (siehe Anlagen)
- beidseitige Kopie eines gültigen Ausweisdokuments
Bitte senden Sie uns hierzu Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens Bewerbungsschluss vorzugsweise online über stellensuche.hessen.de oder per E-Mail an
[email protected].
Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die alle erforderlichen Unterlagen enthalten.
Verspätet eingehende Bewerbungen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber erhalten nach Abschluss des Auswahlverfahrens eine Nachricht.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hessischen Landesverwaltung werden gebeten, sich über das Service-Portal zu bewerben und neben der Abgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte durch die Personalverwaltung des Hessischen Polizeipräsidiums Einsatz zu erklären.
Nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz besteht für die hiesige Behörde eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Daher sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Das Hessische Polizeipräsidium Einsatz fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützt grundsätzlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und ist mit dem Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“ zertifiziert.
Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung im
Rahmen der entsprechenden Bestimmungen besonders berücksichtigt.
Eine datenschutzgerechte Vernichtung Ihrer Bewerbungsunterlagen bis sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens wird zugesichert. Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (GDSIG) sowie Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/649 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
25. Mai 2018 (Datenschutz-Grundverordnung).