Beamtete Dienstkräfte, die die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für den technischer Dienst – Laufbahnzweig technischer Dienst Arbeitsschutz, zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (ehem. höherer technischer Dienst) erfüllen oder Beamtete Dienstkräfte, die die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für den allgemeinen Verwaltungsdienst, zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (ehem. höherer nichttechnischer Verwaltungsdienst) erfüllen.
Tarifbeschäftigte mit einem abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulstudium in einem naturwissenschaftlich-technischen Bereich (z. B. Studienrichtung Physik, Chemie, Ingenieurwissenschaften) oder der Rechtswissenschaften.
Weitere Anforderungen für beide Berufsgruppen
Mehrjährige Berufs- oder Verwaltungserfahrung
(Wünschenswert sind Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Sachverständigen, Bundes- und Landesbehörden, Kenntnisse im Bereich Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung, Erfahrungen in ministeriell oder bundesaufsichtlich geprägten Verwaltungsstrukturen.)