Bei der Stadt Frankfurt am Main sind die Stellen
einer:eines hauptamtlichen Ersten Beigeordneten (Bürgermeisterin/Bürgermeister) (w/m/d)
und von drei hauptamtlichen Beigeordneten (Stadträtinnen:Stadträte) (w/m/d)
nach § 65 HGO zu besetzen.
Bei der Stelle d. Bürgermeister:in handelt es sich um d. allgemeine:n Vertreter:in des Oberbürgermeisters.
Von den Bewerber:innen wird erwartet, dass sie als hauptamtliche Mitglieder des kollegial zusammengesetzten Magistrats in der Lage sind, maßgeblich zur Erfüllung der vielfältigen kommunalen Aufgaben der Stadt Frankfurt am Main beizutragen. Sie müssen bereit sein, in allen Verwaltungsbereichen tätig zu werden. Die konkrete Aufgabenzuweisung (Zuteilung der Dezernate) erfolgt durch den Oberbürgermeister.
Wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und Unionsbürger:innen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Die Wahl findet voraussichtlich am 27. August 2026 statt.
Nach der Hessischen Verordnung über die Besoldung, Dienstaufwandsentschädigung und Reisekostenpauschalen der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen:Wahlbeamten auf Zeit (KomBesDAV) werden die Stelle d. Ersten Beigeordneten (Bürgermeister:in) nach Besoldungsgruppe B 9 BesO und die Stellen der hauptamtlichen Beigeordneten (Stadträtinnen:Stadträte) nach Besoldungsgruppe B 8 BesO besoldet.
Bewerbungen müssen bis zum 7. August 2026, 12.00 Uhr, in einem verschlossenen Umschlag unter dem Kennwort ‚Bürgermeister:in‘ oder ‚Stadträtin:Stadtrat’ zugegangen sein bei der
Vorsitzenden des Wahlvorbereitungs-und Wahlprüfungsausschusses
Stadtverordnetenvorsteherin Claudia Korenke
Bethmannstraße 3
60311 Frankfurt am Main.
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