Sie verfügen oder erwerben spätestens im Sommer 2027:
- den mittleren Schulabschluss gemäß § 21 Abs. 1 S.2 Nr. 3 des Schulgesetzes
oder
- die Berufsbildungsreife und eine abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
oder
- einen gleichwertigen Bildungsstand
sowie
- Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf gem. § 7 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) oder ein bereits bestehendes Beamtenverhältnis auf Widerruf
und
- mindestens befriedigende Leistungen (Note 3) in den Fächern Deutsch, Mathematik und Geschichte/Politische Bildung/Sozialkunde
Bei nichtdeutschen Schulabschlüssen entscheidet in Berlin die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Bernhard-Weiß-Str. 6, 10178 Berlin-Mitte, Tel. (030)90227 5232, -5220 und- 6987, welche Schulbildung ggf. als entsprechender Bildungsstand anerkannt werden kann.
Weitere Voraussetzungen:
gesundheitliche Eignung (Die gesundheitliche Eignung wird auch noch einmal im Rahmen des Einstellungsverfahrens durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales festgestellt.)
Sie finden sich im Profil wieder? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 28.02.2027. Bitte nutzen Sie dazu den Bewerbungslink.
Ihre Eignung wird in einem dreistufigen Auswahlverfahren festgestellt werden.
Dieses beinhaltet einen Online-Vortest, eine schriftliche Eignungsprüfung und ein Vorstellungsgespräch. Wird die Eignungsprüfung nicht bestanden, ist eine weitere Berücksichtigung im Verfahren nicht möglich.