Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin/den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen für die Besetzung von Stellen an Schulen auf den Internetseiten des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen und dem Erlass vom 15. Dezember 2021, II.4 – 634.000.004143 (ABl. 01/22 S. 2 ff) (Einstellungsverfahren in den Hessischen Schuldienst).
Die Einstellung erfolgt auf Grundlage des Erlasses des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen zum Einsatz der mobilen Vertretungsreserve (MVR) in Hessen vom 27.06.2018. Der Einsatz ist zeitlich befristet auf zwei Jahre.
Bei Bewährung erfolgt im Anschluss die Übernahme in den Regelunterricht an einer Schule im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamts für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis.
Die Lehrkräfte der mobilen Vertretungsreserve übernehmen die Vertretung von langfristig und in Ausnahmefällen auch kurzfristig absenten Lehrkräften an verschiedenen Schulen im gesamten Schulaufsichtsbereich des Staatlichen Schulamts für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis. Um die Funktionsfähigkeit dieser Maßnahme gewährleisten zu können, ist ein vorheriger Wechsel in den Regelunterricht nicht möglich.
Für die zu besetzende Stelle wird/werden zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an Haupt- und Realschulen
- Fakultas in Deutsch und Biologie
Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht:
- Basisqualifikation DAZ
- Unterrichtserfahrung in verschiedenen Schulformen einer Gesamtschule, insbesondere der Förderstufe und des Gymnasiums, auch in Lerngruppen mit inklusiv zu beschulenden Schülerinnen und Schülern mit dem Ziel, Schülerinnen und Schüler auf Abschlüsse vorzubereiten.
- Nachgewiesene Erfahrungen in der Entwicklung und Umsetzung von Konzepten der Schulprogrammarbeit, insbesondere zum Themenkomplex Digitalisierung.
- Hohes Maß an Mobilität (Führerschein und Fahrzeug werden vorausgesetzt).
- Flexibilität, Belastbarkeit und Anpassungsbereitschaft an unterschiedliche schulische Voraussetzungen bei wechselndem Einsatz in verschiedenen Jahrgangsstufen und Schulformen.
- Bereitschaft zum Einsatz bei kurz- bis mittelfristigem Unterrichtsausfall auch in fachfremdem Unterricht.
- Gute Kommunikationsfähigkeit und besondere Fähigkeit, sich in unterschiedlichen Teams einzubringen sowie zu einer engen Zusammenarbeit mit den Kollegien und Schulleitungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend Ziffer 1.9 des Erlasses Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021, II.4 – 634.000.004143 (ABl. 01/22 S. 2 ff), Bewerber, die die Erste und die Zweite Staatsprüfung nicht in Hessen abgelegt haben, ihrer Bewerbung eine Gleichstellungsbescheinigung der Zentralstelle Personal-Management (ZPM) beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt, Rheinstraße 95, 64295 Darmstadt bzw. zumindest einen Nachweis über die Beantragung dieser Bescheinigung beifügen müssen.
Die Gleichstellungsbescheinigung ist im letzteren Falle schnellstmöglich nachzureichen.
Wir bitten Sie, das elektronische Bewerbungsverfahren zu nutzen und von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail abzusehen. Die Bewerbungsunterlagen laden Sie bitte innerhalb des Bewerbungsvorganges hoch.
Sollten dennoch Bewerbungen auf dem Postweg bei uns eingehen, werden diese nach Abschluss des Verfahrens aus Gründen des Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten nicht zurückgeschickt, es sei denn der Bewerbung lag ein ausreichend frankierter Rückumschlag bei.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
- Die Schulleiterin/der Schulleiter der Schule für die zu besetzende Stelle,
- die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte für Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle,
- die Schwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle.