Praxisintegrierte Ausbildung (PIA) zum Erzieher (m/w/d)
Bei dieser Ausbildung handelt es sich um eine praxisintegrierte Ausbildung, daher wirst du den Arbeitsalltag im
praktischen Teil der Ausbildung kennenlernen.
Das heißt, dass du die täglichen Abläufe und Vorgehensweisen in deinem Ausbildungsbetrieb lernst, wohingegen
die Theorie dir in der Berufsschule vermittelt wird.
Aufnahmevoraussetzungen:
Die Voraussetzungen für eine Zulassung zur praxisintegrierten Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik
sind:
o mittlerer Bildungsabschluss wie der Realschulabschluss oder die Fachschulreife oder die Versetzung in
Klasse 10/11 eines achtjährigen bzw. in Klasse 11 eines neunjährigen Gymnasiums oder ein gleichwertiger
Bildungsstand
und
o der erfolgreiche Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik oder eine vergleichbare
Vorbildung eines anderen Bundeslandes
oder
o ein Berufsabschluss als Kinderpfleger/-in oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der
Fachschule für Sozialpädagogik einschlägige berufliche Qualifizierung
oder
o die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder der schulische Teil der
Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder
Sozialwissenschaft und jeweils eine praktische Tätigkeit von mindestens sechs Wochen, die zur
Vorbereitung auf die nachfolgende Berufsausbildung geeignet ist
oder
o eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine
entsprechende Vollzeitschule sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung
oder
o eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine
entsprechende Vollzeitschule, wenn das Wahlfach Pädagogik und Psychologie besucht wurde sowie ein
sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung
oder
o eine mindestens zweijährige kontinuierliche Tätigkeit als Tagesmutter mit mehreren Kindern (über
Pflegeerlaubnis zugelassen) sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung.
Wird eine Tätigkeit als Tagesmutter lediglich in teilzeitform nachgewiesen, verlängert sich die Zeit der
geforderten Tätigkeit entsprechend
oder
o eine mindestens zweijährige Tätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Dabei kann
auch ein freiwilliges soziales Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung
angerechnet werden (beispielsweise auch 1 Jahr FSJ plus 1 Jahr BFD).
oder
o eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ein sechswöchiges Praktikum in einer
sozialpädagogischen Einrichtung.
oder
o die Führung eines Familienhaushaltes mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren
und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung
Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.
Die Eignung einer Bewerberin/eines Bewerbers wird von der Schule festgestellt.