➜ ganzheitlich entlang der gesamten Prozesskette von der
Gründung weiterer Tochtergesellschaften der Mandanten bis zur
steuerlichen Gestaltung beraten
➜ steuerliche Sachverhalte analysieren sowie die Mandanten bei
der Umwandlung von Einzelunternehmen in eine GmbH
begleiten
➜ steuerliche Anforderungen für eine (in der Regel vom
Mandanten gewünschte) ergebnisneutrale Einbringung einer
Kapitalgesellschaft via qualifizierten Anteilstausch, gemäß den
Anforderungen des Umwandlungssteuergesetzes
berücksichtigen
➜ Sondersachverhalte (z.B. Etablierung einer ein- oder
doppelstöckigen Holding-Struktur, Teil- oder Gesamt-
Unternehmensverkauf u.v.w.) analysieren, eine Handlungsempfehlung
aussprechen und diese umsetzen
➜ direkter Ansprechpartner:in der Mandanten, der die
Kommunikation der externen Ansprechpartner (z.B. Rechtsanwälte
aus dem Gesellschafts- und Handelsrecht, Notare u.w.)
koordiniert
Wichtig für Sie zu wissen
➜ Sie üben keine Buchhhaltungsaufgaben aus und erstellen keine
Jahresabschlüsse und keine Steuererklärungen - sondern beraten!