Die Beschäftigung als Fachkraft ist mit der staatlichen Anerkennung als Erzieher*in oder Heilerziehungspfleger*in, aber auch mit abgeschlossenem Studium Soziale Arbeit (BA/MA) oder Früh- und Kindheitspädagogik sowie Erziehungswissenschaft (1.Fach) / Sonderpädagogik / Heilpädagogik möglich. Sollten Sie nicht sicher sein, ob Sie mit Ihrem Studium/Ausbildung dem Fachkräftestatus entsprechen, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne.