Das Team im Sachgebiet Sozialhilfe besteht aktuell aus 21 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für die Bewilligung ambulanter und stationärer Pflegeleistungen zuständig sind. Das Sachgebiet ist eins von insgesamt vier Sachgebieten im Sozialamt.
- eine unbefristete Beschäftigung in Vollzeit mit 39,0 bzw. 41,0 Stunden zum nächstmöglichen Zeitpunkt im öffentlichen Dienst in interessanten Tätigkeitsfeldern
- eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9c TVöD bzw. bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen eine Besoldung bis A 10 des Besoldungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW)
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit flexiblen Arbeitszeitmodellen
- eine moderne Arbeitsplatzausstattung, welche mobiles Arbeiten ermöglicht
- die Möglichkeit zur Weiterentwicklung Ihrer fachlichen und persönlichen Kompetenzen durch regelmäßige Fortbildungsmöglichkeiten
- eigenverantwortliches Arbeiten in einem aufgeschlossenen, kollegialen und motivierten Team
- eine jährliche Leistungsorientierte Bezahlung und bei tariflich Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung und eine tarifliche Sonderzahlung am Ende des Jahres
- weitere Leistungen wie E-Bike Leasing und eine Mitgliedschaft im Urban Sports Club
- Bearbeitung von Leistungsfällen der Sozialhilfe des örtlichen und des überörtlichen Trägers (Hilfe zur Pflege in Einrichtungen -vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Grundsicherung, Kostenersatz durch Erben, Bestattungskosten, Hilfe zum Lebensunterhalt, Krankenhilfe nach § 264 SGB V, Hilfen zur Gesundheit)
- Bewilligung von Pflegewohngeld
- Prüfung und Geltendmachung des Übergangs von Ansprüche nach § 93 SGB XII, Elternunterhalt
- Bearbeitung von Leistungen der Tagespflege
- Strukturiertes und selbstständiges Arbeiten
- Teamfähigkeit
- sicherer Umgang mit Fachanwendungen oder die Bereitschaft diese zu erlernen
Bewerbungen von Frauen sind willkommen und werden in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistungen bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.
Sie haben Interesse? Dann bewerben Sie sich bitte ausschließlich online bis zum 30. August 2026. Bewerbungen, die über andere Wege eingehen, werden nicht berücksichtigt. Sie sind nicht sicher, ob Sie die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen oder möchten mehr über den Job wissen? Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden von Ihnen personenbezogenen Daten erhoben. Diese unterfallen der seit 25. Mai 2018 geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie dem derzeit gültigen Datenschutzgesetzes NRW und sind zweckgebunden. Weitere Informationen unter
http://www.siegen-wittgenstein.de/Datenschutz