Die Schulische Assistenzkraft muss über die Fähigkeit und die Bereitschaft verfügen, Lernprozesse unter der Anleitung von Lehrkräften fördernd zu begleiten, Kindern zugewandt und mitfühlend zu begegnen und in Konfliktsituationen durch umsichtiges Verhalten und insbesondere durch das Gespräch an einer Lösung mitzuwirken.
Von der Schulischen Assistenzkraft wird erwartet, dass sie neben Grundkenntnissen der schulischen Organisation sowie ihrer rechtlichen und pädagogischen Rahmenbedingungen vor allem Freude am Umgang mit Kindern und an der Förderung ihrer sozialen und emotionalen Entwicklung hat.
Wünschenswert sind zudem bereits vorhandene Erfahrungen im Rahmen einer Tätigkeit an der Schnittstelle zwischen Schule und Jugend- und Eingliederungshilfe.
Für diese Aufgaben werden in der Reihenfolge
1 Erzieherinnen oder Erzieher
oder bereits beim Land Schleswig-Holstein (Arbeitgeber) beschäftigte Schulische
Assistenzkräfte als interne Bewerber
2 Sozialpädagogische Assistentinnen oder Assistenten
3 Kinderpflegerinnen oder Kinderpfleger
4 vergleichbar ausgebildete pädagogische Fachkräfte
5 sozial erfahrene Personen mit wenigstens drei Jahren Erfahrung in einem der Schulischen Assistenz vergleichbaren Tätigkeitsfeld wie zum Beispiel im Rahmen von Offenen bzw. gebundenen Ganztagschulen oder von Schulbegleitung
gesucht.
Über diese Qualifikationserfordernisse hinaus wird von der Schulischen Assistenzkraft die Bereitschaft verlangt, regelmäßig an den vom Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) angebotenen Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit berücksichtigt, dass die Schulferien als bezahlte arbeitsfreie Phase über den Umfang des Anspruchs auf Erholungsurlaub hinausreichen. Die außerhalb der Schulferien liegende Arbeitszeit erhöht sich daher entsprechend und beträgt für eine Vollzeitkraft höchstens 44,50 Zeitstunden.