Auf Wunsch können inländische Bewerbungen nach Abstimmung ggf. noch kurzfristig berücksichtigt werden.
Wir weisen darauf hin, dass für Bewerbungen aus dem Nicht-Schengen-Raum eine Bewerbungsfrist bis 5 Monate vor Ausbildungsbeginn besteht. Die vor Ausbildungsbeginn notwendigen Verfahren dauern eine geraume Zeit, sodass beispielsweise die rechtzeitige Ausstellung eines Visums nicht mehr zu erwarten ist.
Wir bitten um Verständnis, dass Bewerbungen aus dem Nicht-Schengen-Raum, die nach dieser Frist eingehen, erst für den darauffolgenden Kursstart berücksichtigt werden können.