Sicherheit kennt keine Unterschiede - Wir suchen Sie unabhängig von Alter, Religion, Geschlecht sexueller Orientierung und Herkunft.
Die Bundespolizei setzt sich für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen ein. Daher werden Menschen mit einer Behinderung bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Die Gegebenheiten vor Ort eröffnen jedoch nur eine eingeschränkte Barrierefreiheit.
GEMEINSAM sind wir die BUNDESPOLIZEI - Egal ob Frau oder Mann, wir schätzen alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und freuen uns wenn noch mehr Frauen unser Team verstärken. Aus diesem Grund freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen.
Alles aus einem Topf! - In der Bundespolizei wird die sog. "haushaltsrechtliche Topfwirtschaft" praktiziert. Dabei belässt die Ernennungsbehörde unter Verzicht auf eine feste Zuordnung zu bestimmten Dienstposten die vom Haushaltsgesetzgeber im Stellenplan für diese zur Verfügung gestellten Planstellen in einem "Topf" und greift nur von Fall zu Fall auf sie zu, soweit er Beförderungen vornehmen will. Die Übertragung des Dienstpostens ist daher nicht automatisch mit einer Beförderung in ein höheres Amt verknüpft, sobald eine Mindesterprobungszeit verstrichen ist und die Eignung nachgewiesen wurde. Vielmehr erfolgt eine weitere "Bestenauslese" innerhalb der Vergleichsgruppe und anhand eines Vergleich der in Beurteilungen niedergelegten Prädikate.
Ihrer Bewerbung fügen Sie bitte ein Motivationsschreiben, einen tabellarischen Lebenslauf, Ihr Schulabschlusszeugnis, das Abschlusszeugnis der Berufsausbildung und Nachweise der letzten Ernennung sowie eine aktuelle Beurteilung (nicht älter als drei Jahre) bei. Bitte beachten Sie, dass nur Bewerbungen mit vollständig vorliegenden Unterlagen berücksichtigt werden. Diese Unterlagen müssen zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung vorliegen.
Die dauerhafte Übertragung des Dienstpostens setzt eine erfolgreiche Erprobung voraus.