-
Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie z.B. Putzen, Wäschepflege, Kochen
-
Alltagshelfer in Form von Begleitung und Betreuung wie Arztbesuche, Unternehmungen, gemeinsames Einkaufen
-
gemeinsame Unterhaltung und Gesellschaft
-
Hohe Empathie, Freundlichkeit sowie Freude und Verständnis im Umgang mit Menschen
-
Hohe Selbstständigkeit, Engagement und Zuverlässigkeit
-
Führerschein Klasse B und eigenes Fahrzeug
-
Teamgeist und sicheres Auftreten
-
Gepflegtes Erscheinungsbild
-
Deutschkenntnisse erwünscht
-
Interesse an einer Tätigkeit in Teilzeit, als Aushilfe oder auf Minijob-Basis
-
15,00 € Stundenlohn + 1,50 € Anwesenheitsbonus
-
Unbefristeter Arbeitsvertrag
-
Keine Wochenend- und Nachtarbeit – am Wochenende haben Sie frei
-
Familienfreundliche Arbeitszeiten und flexible Arbeitsmodelle
-
Kilometerpauschale
-
Kostenlose Fort- und Weiterbildungen
-
Betriebliche Altersvorsorge mit 25 % Arbeitgeberzuschuss
-
Fester Kundenstamm und wertschätzendes Arbeiten im Team
-
Direkter Ansprechpartner im Büro
-
Firmenhandy und Arbeitskleidung
-
Bonusprogramme mit attraktiven Prämien
-
Corporate Benefits – attraktive Rabatte bei über 100 Marken-Shops
-
Kostenlose Getränke
-
Sommerfest, Weihnachtsfeier und regelmäßige Teamevents
So lange wie möglich im eigenen Zuhause ein selbstbestimmtes Leben zu führen – das ist der Wunsch vieler unserer Patient*innen und deren Angehörigen.
Als ambulante Pflegedienste in Essen, NRW, Niedersachsen und Bremen erfüllen wir diesen engagiert und verantwortungsbewusst, indem wir Menschen in ihrer Mobilität und in ihrem Handeln unterstützen. Dabei ist es uns ein Anliegen, bei der Förderung der gesundheitlichen Entwicklung, die persönlichen und individuellen Rahmenbedingungen und Bedürfnisse jedes Patienten und jeder Patientin zu achten.
Den Alltag zu Hause gut meistern können – mit der notwendigen Hilfe in den Bereichen, die selbstständig nicht mehr möglich sind.
Das Pflegeversicherungsgesetz hält hierzu fest, welche Bereiche zu den „Verrichtungen des täglichen Lebens“ gehören. Diese sind ausschlaggebend für die Einstufung des entsprechenden Pflegegrads und die Leistungen, die von der Pflegekasse übernommen werden.