Goetheschule Groß-Gerau
Goethestraße 1
64521 Groß-Gerau
06152-2618
Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen und
regionales Beratungs- und Förderzentrum
Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen und
regionales Beratungs- und Förderzentrum für den Landkreis Groß-Gerau mit den Standorten GG Mitte und GG Süd
Nähere Informationen auf der Homepage:
www.Goetheschule-online.de
Vorausgesetzt wird:
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Sie verfügen über das Lehramt an Gymnasien oder das Lehramt an Haupt- und Realschulen und sind bislang nicht unbefristet in den Schuldienst eingestellt.
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Sie verfügen über die Lehrbefähigung in mindestens einem der Unterrichtsfächer Arbeitslehre, Biologie, Chemie, Deutsch, Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache, Englisch, Erdkunde, Ethik, Evangelische Religion, Geschichte, Informatik, Katholische Religion, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Politik und Wirtschaft, Sport oder Islamische Religion.
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Wenn Sie das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen mit der Lehrbefähigung in einem der Unterrichtsfächer Musik, Chemie, Physik oder Kunst besitzen, ist eine Teilnahme leider nicht möglich. Diese Fächer sind Mängelfächer und werden zur Abdeckung der Bedarfe im Haupt- und Realschulbereich benötigt.
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Bereitschaft zur berufsbegleitenden Teilnahme an der sich über vier Schulhalbjahre erstreckenden Qualifizierung zum Erwerb der Lehramtsbefähigung an Förderschulen
Die aufgrund des Erlasses "Einstellung und Weiterbildung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt für Förderpädagogik" vom 19.12.2022 eingestellten Lehrkräfte, die die Befähigung zum Lehramt an Förderschulen zusätzlich erwerben, erklären im Arbeitsvertrag bei der Einstellung ausdrücklich ihr Einverständnis dazu, im Anschluss an das Bestehen der Zusatzprüfung und die Verbeamtung im Lehramt für Förderpädagogik mindestens für einen Zeitraum von vier Jahren als Förderschullehrkraft tätig zu sein. Frühestens vier und spätestens fünf Jahre nach erfolgreichem Abschluss des Weiterbildungskurses erfolgt auf Antrag die Übertragung des Eingangsamtes, das der zuvor erworbenen Lehramtsbefähigung (Haupt- und Realschule oder Gymnasien) entspricht. Der Antrag sollte spätestens 3,5 Jahre nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung formlos auf dem Dienstweg gestellt werden. Solange ist keine Teilnahme an Einstellungsverfahren möglich.
Wünschenswert:
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Bereitschaft sich in die Weiterentwicklung des rBFZ einzubringen (Gremienarbeit)
Schulspezifische Anforderungen:
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Der Einsatz erfolgt im regionalen Beratungs- und Förderzentrum, deshalb wird die Bereitschaft sich in die Strukturen und Arbeitsweisen des rBFZ Goetheschule vorausgesetzt
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Gute Teamfähigkeit und Flexibilität
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Bereitschaft zur Erteilung fachfremden Unterrichts
Eine interessante Tätigkeit im schulischen Umfeld
Zusatzversorgung und die üblichen sozialen Leistungen der hessischen Landesverwaltung (z.B. Hessenticket)
Vorbemerkung:
Die Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) werden nach erfolgter Auswahl an einer Förderschule als Tarifbeschäftigte mit der Entgeltgruppe E 13 eingestellt. Sie werden nach erfolgter Auswahl mit unbefristeten, aber auflösend bedingten Arbeitsverträgen beschäftigt; § 57 Abs. 7 HLbGDV gilt entsprechend.
Nach Bestehen der Zusatzprüfung nach § 57 HLbG und damit dem Erwerb des Förderschullehramtes erfolgt bei Vorliegen aller beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe und die Übertragung eines nach A 13 besoldeten Statusamtes "Förderschullehrerin / Förderschullehrer". Die Verbeamtung erfolgt nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung; frühestens nach Ablauf von 26 Monaten nach Vertragsbeginn.
Genauere Informationen finden Sie im Erlass "Einstellung und Weiterbildung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt an Förderschulen" vom 19.12.2022 auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB):
Informationsseite
Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Eine Erhöhung des Frauenanteils wird in allen Bereichen und Positionen angestrebt, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).
Anlagen sind bei digitalen Bewerbungen stets im PDF Format anzufügen.