Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist die größte Arbeitgeberin im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr (BMV).
In unseren Behörden arbeiten deutschlandweit engagierte Menschen für lebendige Wasserstraßen.
Wir verknüpfen Verkehrsmanagement, Ökologie und Ökonomie mit moderner Technik, um die vielfältigen Funktionen von Wasserstraßen und Schifffahrt für die Daseinsvorsorge und zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland im Einklang mit den natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten und nachhaltig zu verbessern. Kommen Sie zu uns! Gestalten Sie unsere Aufgaben und Ziele aktiv mit!
Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 7 TVöD soweit die persönlichen und tariflichen Anforderungen erfüllt sind. Änderungen bleiben vorbehalten. Informationen zum TVöD sowie die Entgelttabelle TVöD Bund erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern (http://www.bmi.bund.de).
Das WSA Spree-Havel unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wir bieten unseren Beschäftigten individuelle Arbeitszeitabsprachen sowie Teil- und Gleitzeit, um die Vereinbarkeit von Berufs- und Familieninteressen zu berücksichtigen.
Darüber hinaus bieten wir:
- ein spannendes, abwechslungsreiches und zukunftsorientiertes Aufgabenfeld in einem der schönsten Wasserstraßenreviere Europas,
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tarifgebundenes Arbeitsverhältnis (TVöD Bund),
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Jahressonderzahlung,
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30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr bei einer 5-Tage Woche,
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betriebliche Altersversorgung,
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Zuschüsse zur vermögenswirksamen Leistung,
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Bezuschussung Jobticket,
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mobiles Arbeiten je nach Möglichkeit,
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Wohnungsfürsorge für Beschäftigte des Bundes,
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ein Sozialwerk mit einem breit gefächertem Freizeit-, Erholungs- und Begegnungsangebot,
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umfangreiche Weiterbildungsangebote u.a. im eigenem Aus- und Fortbildungszentrum,
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Sozialberatung und gesundheitliche Förderung durch Angebote vor Ort.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt derzeit 39 Stunden für Tarifbeschäftigte bei einer Vollzeitbeschäftigung.
Es besteht die Möglichkeit der Übernahme der Umzugskosten für einen Umzug an den neuen Dienstort (oder Einzugsgebiet) nach den Bestimmungen des Bundesumzugskostengesetzes im Anschluss an die Probezeit