Das Institut für mobile Maschinen und Nutzfahrzeuge sucht zum 01.10.2026 eine engagierte studentische Hilfskraft zur Unterstützung unseres Verwaltungsteams.
Ihr Aufgabenbereich umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:
- Literatur- und Quellenrecherche
- Scannen, Kopieren und Archivieren wissenschaftlicher Dokumente
- Unterstützung bei der Verwaltung und Pflege der institutseigenen Bibliothek
- Pflege und Aktualisierung von Datenbanken sowie administrativen Verzeichnissen
- Bearbeitung des Postein- und -ausgangs
- Unterstützung bei allgemeinen administrativen und organisatorischen Aufgaben des Instituts
Sie bringen mit:
- Gute Kenntnisse der MS-Office-Anwendungen (Word, Excel und Outlook)
- Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, sowie grundlegende Englischkenntnisse
- Motivation und Bereitschaft, sich in neue Aufgaben einzuarbeiten
- Eine selbstständige, strukturierte und sorgfältige Arbeitsweise
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
Wir bieten:
- Abwechslungsreiche Tätigkeiten in einem motivierten und hilfsbereiten Team
- Flexible Arbeitszeiten, die sich gut mit dem Studium vereinbaren lassen
- Eine Vergütung von 15,20 € (im Bachelorstudium) bzw. 15,81 € (im Masterstudium) je Stunde
- Eine Sonderzahlung zum Jahresende
- Wir streben eine langfristige Zusammenarbeit über mehrere Semester an
Der Arbeitsumfang beträgt ca. 20 Stunden pro Monat. Je nach Bedarf und Verfügbarkeit ist eine Aufstockung möglich. Die Stelle soll zum 01.10.2026 besetzt werden.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ein Nachweis ist beizufügen. Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen. Die TU Braunschweig arbeitet basierend auf dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) an der Erfüllung des Gleichstellungsauftrags. Zu Zwecken der Durchführung des Bewerbungsverfahrens werden personenbezogene Daten gespeichert.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit Lebenslauf ausschließlich per E-Mail an:
imn(at)tu-braunschweig.de
Bewerbungskosten können nicht erstattet werden.