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In der Abteilung 5 - Umwelt - im Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege– ist eine unbefristete Teilzeitstelle (50%) zu besetzen.
Wir sind als Referat ein junges Team. Die ca. 30 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind überwiegend Fachleute. Wir beraten Verwaltung, Kommunen und Antragsteller hinsichtlich naturschutzfachlicher Belange im Zusammenhang mit der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, der Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung und mit artenschutzrechtlichen Regelungen. Außerdem betreuen wir das Artenschutzprogramm des Regierungsbezirks, 260 Naturschutzgebiete, konzipieren und beauftragen deren Entwicklung und Pflege und koordinieren die Pflegeprogramme der Landratsämter sowie die Ersatzgeldzahlungen der Stiftung Naturschutzfonds BW. Auch die Managementpläne der Natura-2000 Gebiete des gesamten Regierungsbezirks werden im Referat erstellt, ihre Umsetzung in wesentlichen Punkten angestoßen. Naturschutz(groß)-projekte und Öffentlichkeitsarbeit runden das vielseitige Spektrum ab.
Dienstort ist Stuttgart-Vaihingen.
- Planung, Organisation, Betreuung auch komplexer Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Naturschutzgebieten, zur Umsetzung von Natura 2000, dem Biotopverbund oder Artenschutzprogrammen inklusive Öffentlichkeitsarbeit
- Beurteilung von Eingriffsvorhaben z.B. im Zusammenhang mit der Bauleitplanung, Großbauvorhaben oder immissionsschutzrechtlichen Verfahren
- Beurteilung von Befreiungsanträgen in Naturschutzgebieten und von Natura 2000 – Verträglichkeitsprüfungen
- Fachliche und fachrechtliche Beurteilung von Fachgutachten u.a. zur Eingriffs- Ausgleichsregelung, Umweltverträglichkeitsprüfung, strategischer Umweltprüfung, strenger artenschutzrechtlicher Prüfung
- Abstimmung und Vertretung der Naturschutzinteressen auch im Gelände mit und gegenüber anderen Behörden oder externen Vorhabenträgern und Projektpartnern
Änderungen des Aufgabengebiets bleiben vorbehalten.
- Ein erfolgreich abgeschlossenes Studium zur Ingenieurin / zum Ingenieur (FH) oder Bachelor of Engineering (B.Eng.) der Fachrichtung Landschaftsplanung und Naturschutz, Landespflege, Ökologie, Umweltwissenschaften, (Agrar-) Biologie oder einer vergleichbaren Fachrichtung mit einschlägigen Kenntnissen im Bereich der naturschutzrelevanten Beurteilung von Eingriffsvorhaben und im Bereich von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen.
- Sicherer Umgang mit den gängigen EDV-Programmen und im kartografischen Bereich (GIS)
- Führerschein Klasse B / 3 und Fahrtauglichkeit
- belastbare Kenntnisse der heimischen Flora und Fauna und ihrer Lebensräume, sowie der Lebensraumtypen und Arten der Anhänge FFH-Richtlinie einschließlich der einschlägigen naturschutzfachlichen Arbeitsmethoden
- Kenntnisse, gerne auch praktischer Art, in der Eingriffsregelung bzw. der naturschutzrelevanten Überprüfung von Eingriffsvorhaben
- Kenntnisse der naturschutzrelevanten Regelungen
- Erfahrung mit Umsetzungsprojekten im Naturschutz oder generell Projektarbeit
- sicheres Auftreten, Teamfähigkeit, Entscheidungsstärke und Verhandlungsgeschick
Bei einer Besetzung im tariflichen Beschäftigungsverhältnis kann die Vergütung bei Vorliegen aller persönlichen und tarifrechtlichen Voraussetzungen bis zu Entgeltgruppe E11 TV-L erfolgen. Hinzu kommen eine Jahressonderzahlung nach dem TV-L und eine Betriebsrente (VBL).