Formale Voraussetzungen:
Erfüllung der laufbahnrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen für den Laufbahnzweig der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger (§ 2 RPflG) (Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt).
Fachliche Kompetenzen:
Erforderlich sind fundierte Fach- und Rechtskenntnisse der für die Laufbahn einschlägigen Vorschriften, insbesondere Kenntnisse in der Geschäftsprozessanalyse und -optimierung, der Erhebungs- und Dokumentationstechniken, Kenntnisse der Analysetechniken (ABC-Analyse, Ursache-Wirkungs-Diagramm, Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse, SWOT-Analyse), Kenntnisse der Kreativitätstechniken (Brainstorming, Brainwriting, MindMapping) und Präsentationstechniken.
Soweit die Kenntnisse nur teilweise vorhanden sind, wird die Bereitschaft vorausgesetzt, sich diese zeitnah anzueignen.
Erforderliche Erfahrungen:
Vertiefte Kenntnisse des Geschäftsbetriebs und -ablaufs und der Struktur eines Gerichts, insbesondere der Verwaltungsgeschäftsabläufe werden erwartet.
Persönliche Kompetenzen und Sozialkompetenz:
Gesucht wird eine Persönlichkeit, die über eine hohe Entscheidungsfähigkeit sowie eine sehr gute Ziel- und Ergebnisorientierung verfügt. Ebenfalls sollten eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit sowie Leistungs-, Lern- und Veränderungsfähigkeit vorhanden sein. Einzelheiten können dem Anforderungsprofil entnommen werden, das bei der Präsidentin des Kammergerichts unter der u. a. Anschrift angefordert werden kann.
Bewerberinnen und Bewerber müssen sich in einem bestehenden Dienstverhältnis zum Land Berlin befinden.