Farbenfroh und kreativ, so lässt sich die Ausbildung als Florist/in beschreiben. Hier lernst du, Blumenströme und Gestecke nach deinen eigenen Ideen und den Wünschen der Kunden zu gestalten. Räume, in denen Hochzeiten oder Veranstaltungen stattfinden, lassen Sie erstrahlen. Ob Rose, Gerbera oder Hyazinthe – nach deiner Ausbildung zum Floristen weißt du genau, welche Blume für welchen Anlass geeignet und wie sie zu pflegen ist. Außerdem bist du auch kaufmännisch tätig, da die Ware im Laden regelmäßig neu eingekauft werden muss und die Preise für Materialien berechnet werden müssen. Körperliche Fitness ist genauso wichtig wie deine Kreativität und dein Gespür für Farben und Formen. Die duale Ausbildung dauert 3 Jahre, du benötigst dafür mindestens einen Hauptschulabschluss.
Du solltest Florist/in werden, wenn:
Deko ist deine Leidenschaft.
Du stehst gerne in Kontakt mit Menschen und sie berätst.
Blumen und Pflanzen begeistern dich.
Das solltest du mitbringen:
Freude am Kundenkontakt
Kreativität
Geduld
Flexibilität
Angenehmes Auftreten, gepflegtes Äußeres
Gutes Ausdrucksvermögen
Bereit, im Team zu arbeiten
Das kannst du von uns erwarten:
Bei uns zählst du als Mensch
Monatlicher Azubitag im Betrieb: Gemeinsames Lernen mit den anderen Azubis
Feste Ansprechpartnerinnen: Unsere mit Ausbilderschein ausgebildete Floristin und 30-jährige Berufserfahrung Frau Kesselschläger ist direkt im Betrieb vor Ort und steht Ihnen bei Fragen oder Sorgen zur Verfügung
Seminare für deine Weiterbildung
Wir bezahlen deine Schulbücher
Du kannst eigene Ideen einbringen
Gemeinschaftliche Ausflüge mit den anderen Azubis
Übernahmegarantie bei guten Leistungen
Bei guten Leistungen: gute Aufstiegschancen nach deiner Ausbildung, Leistungsprämie, Führerscheinunterstützung
Wir machen dich fit fürs Leben!
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
Bewerbung bitte richten an: Bernadette Trümper
Bei Fragen und weiteren Informationen stehen wir Ihnen gerne unter 0 55 27 71 6 71 zur Verfügung.
Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen beeinträchtigter Personen i.S.v. § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften bevorzugt berücksichtigt. Wir bitten Sie, eine Beeinträchtigung / Gleichstellung zur Wahrung der Interessen möglichst bereits in das Bewerbungsschreiben aufzunehmen.