Sie unterstützen das diensthabende Team in besonderen oder ungeplanten Situationen. Hierzu gehören beispielsweise:
- telefonische Erreichbarkeit während der Rufbereitschaft,
- Unterstützung bei pädagogischen Krisen- und Ausnahmesituationen,
- kurzfristige Vor-Ort-Einsätze,
- Begleitung eines Jugendlichen bei einem ungeplanten Arzt- oder Krankenhausbesuch,
- Abholung oder Empfang eines Jugendlichen in einer Klinik oder einem Krankenhaus,
- personelle Unterstützung bei besonderen Betreuungssituationen.
Die Rufbereitschaft ergänzt den regulären Dienst des Teams und dient der zusätzlichen personellen Absicherung in besonderen Situationen und erfolgt:
- in den Abend- und Nachtstunden (Montag bis Freitag ab 20:30 Uhr bis zum Morgen des nächsten Tages um 08:00 Uhr),
- sowie an Wochenenden (08:00 Uhr morgens bis 08:00 Uhr morgens, 24 Std.)
Reale Einsätze kommen erfahrungsgemäß nur gelegentlich vor und werden zusätzlich vergütet.
Die Rufbereitschaften werden nach vorheriger Absprache geplant und rotierend im Team verteilt.
In der Regel übernimmt jede Person:
- ca. eine Rufbereitschaft pro Woche (Wochentags),
- etwa ein Wochenende pro Monat.
Die Tätigkeit erfolgt als geringfügige Beschäftigung. Weitere Beschäftigungen sind anzugeben, damit die Minijob-Grenze eingehalten werden kann.
Die Bereitschaftszeit wird anteilig vergütet. Dabei werden 12,5 % der Bereitschaftszeit als vergütete Arbeitszeit berücksichtigt.
Aktuell entspricht dies:
- 1,4 vergüteten Stunden je Wochentags-Rufbereitschaft bei 11,5 Stunden Bereitschaft,
- 4 vergüteten Stunden je Wochenend-Rufbereitschaft bei 24 Stunden Bereitschaft.
Tatsächliche Einsätze innerhalb der Rufbereitschaft werden zusätzlich vergütet. Hierbei werden auch erforderliche Wegezeiten berücksichtigt.
Die Rufbereitschaft erfolgt an einem selbst gewählten Ort. Im Einsatzfall ist die Arbeitsaufnahme innerhalb einer angemessenen Reaktionszeit erforderlich.