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Die allgemeinen Erwartungen an Bewerberinnen und Bewerber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, den rechtlichen Grundlagen zum Modellprojekt "Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung (BÜA)" und den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal.
Ihre Aufgaben
Die BÜA bietet Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich umfassend beruflich zu orientieren, ihre persönlichen Kompetenzen zu erweitern und unterstützt beim Übergang Schule-Beruf. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch der mittere Bildungsabschluss (mittlere Reife) erlangt werden. Die Aufgaben der zukünftigen Sozialpädagogin BÜA bzw. des zukünftigen Sozialpädagogen BÜA umfassen daher insbesondere:
- Individuelle sozialpädagogische Unterstützung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Berufsfachschule für den Übergang in Ausbildung (BÜA)
- Beratung im Übergang Schule-Beruf, Unterstützung bei der Praktikumssuche und im Bewerbungsprozess
- Training zum Sozialen Lernen
- Projektarbeit und offene Angebote
- Unterstützung und Beratung von Lehrkräften
- Ressourcenorientiertes Arbeiten mit allen am Berufsorientierungsprozess Beteiligten
- Zusammenarbeit mit Eltern/Erziehungsberechtigten
- Kooperation mit komplementären Fachdiensten und den externen BÜA-Partnern
- inner- und außerschulische Netzwerkarbeit
- Mitarbeit an konzeptionellen Inhalten, am Schulprogramm und in den schulischen Gremien
Für die Besetzung der Stelle wird folgender Abschluss zwingend vorausgesetzt:
- Master der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik oder
- Bachelor der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik oder
- Diplom-Sozialarbeiterin oder Diplom-Sozialarbeiter oder
- Diplom-Sozialpädagogin oder Diplom-Sozialpädagoge
Die geforderten Tätigkeiten können auch von Personen mit gleichwertigen Abschlüssen wahrgenommen werden.
Die nachstehenden Anforderungen sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
- Kommunikationskompetenz
- Beratungskompetenz
- Genderkompetenz
- Interkulturelle Kompetenz
- Organisationsfähigkeit
- Teamfähigkeit
- Erfahrungen in der Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen
- Kenntnisse in der Mediation und kollegialen Beratung
- Bereitschaft zur Integration in die schulischen Abläufe
- Sicherer Umgang mit MS-Office Standardprogrammen
- Fähigkeit zur selbstständigen und gewissenhaften Aufgabenerledigung
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
- Bereitschaft zur Aus- und Fortbildung
Die Stelle ist mit einem Stellenanteil von 1,0 (grundsätzlich ist die Stelle teilbar) bis zum 28.05.2027 befristet. Einstiegszeitpunkt: sofort oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Entgelt wird nach dem Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte und die im Schuldienst unterrichtsunterstützenden Beschäftigten des Landes Hessen (TV EGO-L-H) gezahlt. Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 10 TV-H. Ferner wird das LandesTicket Hessen zur Verfügung gestellt.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Bewerbungen auf die ausgeschriebene Stelle müssen neben einem Anschreiben die üblichen Unterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen sowie detaillierte Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen und Voraussetzungen umfassen.
Bei einer elektronischen Bewerbung sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. In diesem Fall entfällt die schriftliche Einreichung einer Bewerbung.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer). Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Sofern Sie Ihre Bewerbung auf dem Postweg einreichen möchten, ist diese in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Bei Nichtberücksichtigung werden die eingereichten Unterlagen unter Wahrung des Datenschutzes vernichtet.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).
Eine Kostenerstattung für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, kann nicht erfolgen.