Vorausgesetzt werden ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Sonder- und Heil- bzw. Behindertenpädagogik, bevorzugt mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt Pädagogik im Kontext der kognitiven Beeinträchtigungen und Behinderungen, oder in einem vergleichbaren Fach und eine qualifizierte Promotion in Erziehungswissenschaft oder einem vergleichbaren Fach. Erfolgreich eingeworbene Drittmittel werden erwartet.
Auf eine Stelle, deren Funktionsbeschreibung die Wahrnehmung erziehungswissenschaftlicher oder fachdidaktischer Aufgaben in der Lehrkräftebildung vorsieht, soll nur berufen werden, wer eine mindestens dreijährige Schulpraxis nachweist. Ausnahmen bedürfen einer besonderen Begründung.
In den lehramtsbezogenen Studiengängen ist die Lehre in deutscher Sprache zu erbringen. Grundsätzlich sind daher Kenntnisse in deutscher Sprache erforderlich. Sollte die sich bewerbende Person über keine ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, wird die Bereitschaft zum Erwerb fehlender Sprachkenntnisse in einem angemessenen Zeitraum erwartet.
Das Land Rheinland-Pfalz und die RPTU vertreten ein Betreuungskonzept, bei dem eine hohe Präsenz der Lehrenden am Hochschulort erwartet wird. Neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen gelten die in § 49 des Hochschulgesetzes Rheinland-Pfalz geregelten Einstellungsvoraussetzungen.