Einstellungstermin
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Beschäftigungsart
Vollzeit
Organisationseinheit
Gesundheitsamt
Abteilung "Gutachten, Sozialpsychiatrie, Infektions- und Umwelthygiene"
Aufgabenschwerpunkte
Infektionshygiene:
- Hygieneüberwachung, Beratung und Belehrung von Einrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz und
der Hygieneverordnung (wie z. B. Alten- und Pflegeeinrichtungen, Kindergärten, Schulen, Frisöre)
- Ermittlung und elektronische Erfassung von meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten nach dem IfSG
und Einleitung entsprechender Maßnahmen
- Überwachung und Begehung von Trinkwasserversorgungsanlagen nach der Trinkwasserverordnung
- Überwachung der Hygiene in Strand-/ und Schwimmbädern
Umwelthygiene:
- Bearbeitung hygienerelevanter Baupläne einschließlich der Fertigung entsprechender Stellungnahmen
- Bearbeitung von hygienisch relevanten Anfragen von Behörden und öffentlichen Einrichtungen
einschließlich Begutachtung und Bewertung
- Bearbeitung von Bürgeranfragen in allgemeinen und infektionshygienischen Bereichen (z. B.
Wohnungshygiene)
Bewerbungsprofil
- abgeschlossene Ausbildung zur Hygienekontrolleurin / zum Hygienekontrolleur (w/m/d)
- Erfahrung in der Infektions- und Umwelthygiene (von Vorteil)
- hohe Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Sozialkompetenz sowie Informations- und Kommunikationsfähigkeit
- Entscheidungs- und Durchsetzungsvermögen
- sicherer Umgang mit den Office-Programmen
- Führerschein der Klasse B
Was wir bieten
Die Bezahlung erfolgt entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) nach Entgeltgruppe 9a TVöD-V.
Wir haben noch mehr zu bieten. Als einer der größten Arbeitgeber am Niederrhein bietet die Kreisverwaltung Viersen neben persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten viele weitere Vorteile. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite www.karriere-mit-v-faktor.de/vorteile.
Kontakt
Dr. Kerstin Lipperheide
stellvertretende Leitung des Gesundheitsamtes
Tel.: 02162 39-2197
Der Kreis Viersen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.
Haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 30.08.2026.