Das Polizeipräsidium Koblenz besetzt mehrere unbefristete Stellen neu:
Sachbearbeitung (m/w/d) im Bereich der polizeilichen Opferschutzberatung
im Sachbereich 15 des Führungsstabes
Dienstort: Koblenz
Starttermin: nächstmöglich
Wochenarbeitszeit: 39 & 19,5 Stunden (Stellenanteil von je 100 % & 50 %)
Entgelt: S 12 TV-L
Bewerbungsfrist: 26.08.2026
Im Polizeipräsidium Koblenz sorgen ca. 2.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Sicherheit der Bevölkerung im nördlichen Rheinland-Pfalz. Sie können uns bei dieser wichtigen Aufgabe unterstützen!
Ihre Aufgaben sind insbesondere:
Beratung von Opfern, Zeugen und Angehörigen nach Straftaten oder schädigenden Ereignissen; Durchführung insbesondere von Stabilisierungsgesprächen mit dem Ziel, die Betroffenen in die Lage zu versetzen, andere Beratungs- und Unterstützungsstellen aufzusuchen.
Die polizeiliche Opferberatung informiert über den Ablauf eines Strafverfahrens, die Rechte und Pflichten der Opfer sowie über bestehende Hilfsangebote und Möglichkeiten der Opferentschädigungen.
Fallbezogene Zusammenarbeit mit Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sowie Beratung und Information von Polizeibediensteten zum Thema Opferhilfen.
Entwicklung und Durchführung von behördeninternen Informationsveranstaltungen zur Sensibilisierung von Polizeibeamtinnen und Polizei-beamten.
Die polizeiliche Opferberatung wirkt auf eine Professionalisierung der Beratung von Opfern in ihrem Präsidium hin und informiert über länder- und regionalspezifische Opferhilfeeinrichtungen.
Netzwerkarbeit, Beratung und Zusammenarbeit mit polizeilichen und außer-polizeilichen (insbesondere regionalen) Opferhilfeeinrichtungen, Institutionen und Behörden.
Fachliche Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen und Veranstaltungen sowie themenorientierte Öffentlichkeitsarbeit nach innen und nach außen im Präsidialbereich.
Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung an der Hochschule der Polizei RLP.
Unsere Grundsätze:
Die Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden kann.
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz verschiedenen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
Das Polizeipräsidium Koblenz fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch die Möglichkeit der flexiblen Arbeitsgestaltung.
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) bevorzugen wir bei gleicher Eignung.
Bewerbungen richten Sie bitte
per E-Mail
im PDF-Format
(max. Gesamtgröße 5 MB, in einer Datei)
an [email protected]
oder
schriftlich
(nur Kopien, Bewerbungsunterlagen werden nicht gesendet, sondern nach Abschluss des Verfahrens datenschutzrechtlich vernichtet, Bewerbungsmappen sind entbehrlich)
an das
Polizeipräsidium Koblenz
Referat PV 3
z. Hd. Frau Bauer
Moselring 10-12, 56068 Koblenz.
Bewerbungs- oder Reisekosten können nicht übernommen werden.
Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz darf nur erfolgen, wenn Sie die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für Rheinland-Pfalz einzutreten. Im Falle einer Einladung zum Auswahlgespräch übersenden wir Ihnen mit der Einladung per E-Mail die Verwaltungsvorschrift ‚Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ vom 7. Juli 2025, die zugehörige ‚Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ (Anlage 1) sowie die ‚Liste extremistischer Organisationen‘ (Anlage 2) mit der Bitte, die unterschriebene Erklärung zur Verfassungstreue zum Auswahlgespräch mitzubringen.
Die Berücksichtigung der Bewerbung im Auswahlverfahren ist abhängig von der elektronischen Übersendung der ausgefüllten und unterzeichneten Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 POG; eine Ablichtung Ihres Personalausweises oder Reisepasses ist beizufügen. Mit der Abgabe der Erklärung stimmen Sie – vorbehaltlich des Vorliegens der formalen Bewerbungsvoraussetzungen – einer Überprüfung Ihrer Person anhand eines Datenabgleichs mit den Datenbeständen u. a. der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des Verfassungsschutzes zu, vgl. § 67 Abs. 3 Satz 2 POG.
Die Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung finden Sie auf der Website https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter ‚Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige / Tarifbeschäftigter‘.
Es wird darauf hingewiesen, dass die zu unterzeichnenden Unterlagen im späteren Verlauf des Auswahlverfahrens im Original vorzulegen sind.
Ansprechpartner
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Auskünfte zum Auswahlverfahren:
Sachbearbeiterin in der Personalverwaltung
Frau Bauer
(0261 103 52332)
Leiterin des Sachbereichs 15, Zentrale Prävention
Frau Linker
(0261 103 51150).