Bewerberinnen/Bewerber mit arbeitsmedizinischer Berufserfahrung werden vorrangig berücksichtigt.
Zur weiteren Bearbeitung Ihrer Bewerbung reichen Sie bitte Nachweise über Ihre abgeschlossene Berufsausbildung (Prüfungszeugnis) und gegebenenfalls Qualifikationen im arbeitsmedizinischen Bereich ein.
Zur Ausübung dieser Tätigkeit sind Sprachkenntnisse mindestens der Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens erforderlich. Bewerberinnen und Bewerber bei denen die deutsche Staatsbürgerschaft nicht vorliegt, werden gebeten, einen entsprechenden Nachweis über ihre Sprachkenntnisse vorzulegen.
Die Eingruppierung in die oben aufgeführte Entgeltgruppe erfolgt bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen.
Die Befristung erfolgt mit sachlichem Grund gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Bei ausländischen Abschlüssen benötigen wir eine Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen unter https://www.kmk.org/zab/
Der Arbeitsplatz ist für eine Besetzung mit Teilzeitbeschäftigten grundsätzlich geeignet.
Sicherheit kennt keine Unterschiede - Wir suchen Sie unabhängig von Alter, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung und Herkunft.
GEMEINSAM sind wir die BUNDESPOLIZEI - Egal ob Frau oder Mann, wir schätzen alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und freuen uns, wenn noch mehr Frauen unser Team verstärken. Aus diesem Grund freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen, die wir bei gleicher Eignung in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bevorzugt berücksichtigen.
Menschen mit Behinderungen werden nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) und der Bundespolizei-Inklusionsvereinbarung (BIV) bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.