Für Tarifbeschäftigte wird bevorzugt ein abgeschlossenes Studium der öffentlichen Verwaltung (z. B. Dipl.-Verwaltungswirt:in (FH), B.A. Public Management) oder eine Qualifikation als Verwaltungsfachwirt:in erwartet. Alternativ werden auch Absolvent:innen verwaltungs-, rechts- oder wirtschaftswissenschaftlicher Studiengänge sowie Verwaltungsfachangestellte mit mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung im öffentlichen Dienst berücksichtigt.
Für Beamtinnen und Beamte ist die laufbahnrechtliche Befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 im allgemeinen Verwaltungsdienst erforderlich.
Vorausgesetzt werden sehr gute Kenntnisse im Sozialleistungsrecht (insbesondere SGB XII, II, V, IX, XI) sowie in angrenzenden Rechtsgebieten einschließlich des Landespflegegeldgesetzes. Ebenso sind fundierte Kenntnisse im Verwaltungsverfahrensrecht (SGG, SGB I und X) erforderlich. Erfahrungen mit dem IT-Fachverfahren OPEN-PROSOZ sowie ein sicherer Umgang mit Standardsoftware (Word, Excel, E-Mail) sind wünschenswert. Die Bereitschaft, fehlende Kenntnisse zeitnah zu erwerben, wird erwartet.
Persönlich überzeugen Sie durch hohe Leistungs-, Lern- und Veränderungsbereitschaft, Organisationsstärke sowie Ziel- und Ergebnisorientierung. Entscheidungsfreude, ausgeprägte Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit sowie ein starkes Dienstleistungsverständnis runden Ihr Profil ab. Weitere Details sind dem Anforderungsprofil zu entnehmen, das über den Button „weitere Informationen“ abrufbar ist.