Formale Voraussetzungen:
Erfüllung der laufbahnrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen für den Laufbahnzweig der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger (§ 2 RPflG) (Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt)
Fachliche Kompetenzen:
Wünschenswert sind fundierte Fach- und Rechtskenntnisse der für die Laufbahn einschlägigen Vorschriften. Erforderlich sind insbesondere Kenntnisse in der Geschäftsprozessanalyse und -optimierung, der Erhebungs- und Dokumentationstechniken, Kenntnisse der Analysetechniken (ABC-Analyse, Ursache-Wirkungs-Diagramm, Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse, SWOT-Analyse), Kenntnisse der Kreativitätstechniken (Brainstorming, Brainwriting, MindMapping) und Präsentationstechniken oder die Bereitschaft, sich diese anzueignen.
Erforderliche Erfahrungen:
Kenntnisse des Geschäftsbetriebs und -ablaufs und der Struktur eines Gerichts, insbesondere der Verwaltungsgeschäftsabläufe oder ähnliche Kenntnisse aus vergleichbaren Organisationen werden erwartet.
Persönliche Kompetenzen und Sozialkompetenz:
Gesucht wird eine Persönlichkeit, die über Entscheidungsfähigkeit sowie eine gute Ziel- und Ergebnisorientierung verfügt. Ebenfalls sollten eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit sowie Leistungs-, Lern- und Veränderungsfähigkeit vorhanden sein. Einzelheiten können dem Anforderungsprofil entnommen werden, das bei der Präsidentin des Kammergerichts unter der u. a. Anschrift angefordert werden kann.
Bewerber:innen müssen sich in einem bestehenden Dienstverhältnis zum Land Berlin befinden.