Mitwirkung bei der Sicherstellung einer ganzheitlichen Pflege im Sinne der Zielsetzung der Rehabilitationsmaßnahme.
Einhaltung der Pflegequalität.
Erkennen und Erfassen der Patientenbedürfnisse und Erstellen von Pflegeplänen.
Information des Patienten über die Vorgehensweise bei der Durchführung pflegerischer Handlungen.
Einbeziehen des Patienten in die Pflege.
Dokumentieren und berichten über die Wirkung der pflegerischen Maßnahmen und über die Patientensituation.
Durchführung einer gewissenhaften Krankenbeobachtung und korrekte Weiterleitung von Auffälligkeiten einschließlich Dokumentation.
Vornehmen von Veränderungen in der Pflege bei entsprechender Notwendigkeit nach Rücksprache mit dem ärztlichen Dienst.
Förderung der Selbständigkeit des Patienten unter Berücksichtigung des Rehabilitationszieles.
Fachgerechte Ausführung ärztlicher Anordnungen.
Unterstützung und Assistenz bei der Vorbereitung und Durchführung diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen lt. ärztlicher Anordnung.
Einhaltung von Vorschriften bei der Verabreichung von Arzneimitteln.
Teilnahme an ärztlichen Visiten auf Anforderung.
Sorgeum die Sicherheit der Patienten.
Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften.
Beachtung des Schweigepflichtgebotes und der Aspekte des Datenschutzes.
Archivierung von Befunden im Krankenblatt.
Begleitung beim Patiententransport.