Für die Ausübung dieser konkreten Tätigkeit ist die Bereitschaft zur Teilnahme an einer Einstellungsuntersuchung sowie zu einer polizeilichen Sicherheitsabfrage erforderlich.
Bei Vorliegen eines abgeschlossenen Lehrgangs zum*zur Hilfspolizeibeamt*in zum Einstellungszeitpunkt erfolgt eine unbefristete Einstellung.
Im Falle eines zum Einstellungszeitpunkt noch zu absolvierenden Lehrgangs zum*zur Hilfspolizeibeamt*in erfolgt zunächst eine befristete Einstellung. Nach Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres und erfolgreicher Absolvierung des Lehrgangs ist eine Entfristung des Arbeitsverhältnisses angestrebt.
Frauen werden laut Frauenförder- und Gleichstellungsplan in dieser Entgelt-/Besoldungsgruppe bzw. in diesem Bereich bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt. Daher sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Wir legen Wert auf soziale Kompetenz, insbesondere im interkulturellen Bereich. Über Bewerber*innen mit internationaler Geschichte würden wir uns sehr freuen.
Schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 151 SGB IX werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.