DIE STADT DORFEN
SUCHT
FACHPERSONAL
Unsere Abteilung Bauen braucht Verstärkung im Bereich Gebäudemanagement. Deshalb suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
- Gebäudeunterhalt, Malerarbeiten für alle städtischen Gebäude im Innen- und Außenbereich
- Unterstützung der Hausmeister
- eine abgeschlossene 3-jährige Berufsausbildung als Maler und Lackierer oder vergleichbar
- mehrjährige Berufserfahrung wünschenswert
- selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Flexibilität und Einsatzbereitschaft
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B/BE
- eine zunächst befristete Teilzeitstelle mit ca. 20-30 Wochenstunden mit Aussicht auf Übernahme bei guter Eignung
- flexibles Arbeitszeitmodell
- einen Arbeitsplatz mit abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Tätigkeiten
- wertschätzender Umgang im Kollegen- und Vorgesetztenkreis
- Die Einstellung erfolgt entsprechend der Qualifikation und Berufserfahrung sowie den persönlichen Voraussetzungen nach den Vorschriften des TVöD.
- Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt und vermögenswirksame Leistungen
Um auch in Zukunft die vielfältigen kommunalen Leistungen anbieten zu können, sind wir stets an motivierten und engagierten neuen Mitarbeitern interessiert und freuen uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen.
Bewerbungsfrist: 30.08.2026
Bewerbung bevorzugt über unser Online-Portal unter
Dies gewährleistet eine zügige und datenschutzkonforme Bearbeitung Ihrer Bewerbung.
Oder per Post an: Stadt Dorfen, Personalbüro, Rathausplatz 2, 84405 Dorfen
Bitte beachten Sie, dass schriftliche Bewerbungen nicht zurückgesandt werden. Die Unterlagen werden für sechs Monate sicher aufbewahrt und anschließend zuverlässig und datenschutzgerecht vernichtet.
Auskünfte zum Aufgabenbereich erteilt Ihnen gern Herr Kapser, Tel. 08081/411-136. Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen das Personalbüro unter 08081/411-700 zur Verfügung.
Die Bewerbung von schwerbehinderten Bewerbern (m/w/d) ist ausdrücklich erwünscht.
Aufwendungen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens können leider nicht erstattet werden.